Der Alleinerbe kann nach dem Tod des verpflichteten Erblassers seinen nunmehr gegen sich selbst gerichteten Pflichtteilsanspruch auch dann noch geltend machen und als Nachlassverbindlichkeit vom Erwerb abziehen, wenn der Anspruch bereits verjährt ist (gegenteilige Ansicht Hessisches FG, Urteil vom 3. November 2015 1 K 1059/14, EFG 2016, 298, Rev. II R 1/16).