
Eine Kanzlei kann nicht in allem gleich gut sein. Wir haben uns deshalb auf drei Bereiche konzentriert, die zur Region passen und in denen wir die Betriebe von innen kennen: Industrie und Fertigung, Handwerk und Bau, Weinbau. Welche Leistungen dahinterstehen, finden Sie unter Kompetenzen.
Industrie und Fertigung
Zulieferer, Maschinenbau, Metallverarbeitung, Kunststofftechnik — Betriebe mit Anlagevermögen, Schichtbetrieb und oft mit Entwicklungsarbeit im Haus. Die Themen, die hier den Unterschied machen:
Investitionen richtig timen. Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG entfalten ihre Wirkung nur, wenn sie vor der Anschaffung durchgerechnet werden. Wir prüfen das mit Blick auf mehrere Jahre statt nur auf den laufenden Abschluss.
Forschungszulage. Viele mittelständische Fertiger entwickeln — und wissen nicht, dass es dafür eine steuerliche Förderung gibt. Wir prüfen, ob Ihre Projekte begünstigt sind, und begleiten den Antrag. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Forschungszulage für Industriebetriebe.
Bewertung und Bilanzstichtag. Teilfertige Erzeugnisse, Werkzeugkosten, Rückstellungen für Gewährleistung — hier entscheidet sich, wie das Ergebnis aussieht.
Kostenrechnung. Wenn Angebote knapp kalkuliert sind, muss man wissen, was ein Auftrag wirklich kostet. Dafür strukturieren wir die Buchhaltung entsprechend.
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Handwerk und Bau
Vom Zweimannbetrieb bis zum Ausbauunternehmen mit 40 Mitarbeitern. Was hier regelmäßig auf dem Tisch liegt:
Bauabzugsteuer. Wer Subunternehmer beschäftigt, muss 15 % einbehalten — es sei denn, eine gültige Freistellungsbescheinigung liegt vor. Wir behalten die Fristen im Blick.
Lohn mit Besonderheiten. Auslösen, Verpflegungsmehraufwand, Fahrten zur wechselnden Einsatzstelle, SOKA-Bau. Fehler fallen erst bei der Prüfung auf — und dann rückwirkend.
Angefangene Arbeiten. Zum Stichtag nicht abgerechnete Leistungen sind zu bewerten. Das beeinflusst Ergebnis und Steuerlast erheblich.
Kasse und Barzahlung. Wo bar kassiert wird, gelten die GoBD in voller Schärfe. Wir prüfen das System, bevor es ein Prüfer tut.
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Weinbau und Winzerbetriebe
Zwischen Bockenheim, Freinsheim und der Südpfalz betreuen wir Weingüter jeder Größe — vom Nebenerwerb bis zum Betrieb mit eigener Vermarktung und Gastronomie. Die Fragen, die dabei immer wieder kommen:
Pauschalierung nach § 24 UStG. Für viele Betriebe attraktiv — aber nicht für alle, und die Umsatzgrenze verändert die Rechnung. Wir vergleichen beide Varianten mit Ihren Zahlen.
Abgrenzung Weinbau und Gewerbe. Sobald Straußwirtschaft, Vinothek oder Zukauf dazukommen, verschiebt sich die Grenze. Wer sie übersieht, riskiert die gewerbliche Infektion des ganzen Betriebs.
Bewertung der Vorräte. Fassweine, Flaschenweine, Jahrgänge im Lager — die Bewertung im Abschluss ist eine der wenigen echten Gestaltungsmöglichkeiten.
Nachfolge. Flächen, Gebäude, Marke und Vorräte auf einmal zu übertragen, will vorbereitet sein. Dazu unser Beitrag zur Betriebsnachfolge im Weingut.
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Und wenn Ihr Betrieb nicht dazugehört?
Dann sprechen Sie uns trotzdem an. Handel, Dienstleistung, Gastronomie und Freiberufler sind ebenfalls bei uns — nur ohne den Spezialisierungsvorsprung, den wir in den drei Kernbranchen haben. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, ob wir die richtige Adresse sind.
Häufige Fragen
Warum spezialisiert sich eine Kanzlei überhaupt?
Weil Branchenwissen Zeit spart und Fehler verhindert. Wer weiß, wie ein Weingut oder ein Zulieferer funktioniert, muss sich die Zusammenhänge nicht jedes Mal neu erklären lassen — und erkennt Gestaltungsspielräume, die sonst untergehen.
Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb der Pfalz?
Ja. Über die digitale Zusammenarbeit betreuen wir Mandate in ganz Rheinland-Pfalz, Rheinhessen und der Metropolregion Rhein-Neckar. Für persönliche Termine gibt es drei Standorte.
Was ist mit Existenzgründern?
Gerne — gerade in unseren Schwerpunktbranchen. Rechtsform, Planung und steuerliche Anmeldung klären wir vor dem Start, nicht danach.