Honorar & Preise der Steuerkanzlei Rösener
WAS KOSTET DER STEUERBERATER?
Lernen Sie uns bei einem kostenlosen Vorteils-Erstgespräch kennen! – Bei dem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit uns und unsere Kanzlei unverbindlich persönlich kennenzulernen. Hierbei stellen wir Ihnen gerne unser Leistungsangebot vor und passen dies an Ihre individuellen Bedürfnisse an.
Unser Leistungsangebot erstreckt sich von der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten wie z.B. der Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresabschlusses und der Steuererklärungen bis hin zu einer umfassenden digitalen Finanzbuchhaltung mit betriebswirtschaftlicher Auswertung und Branchenvergleich. Sie haben auch die Möglichkeit, selbst einen Großteil Ihrer Buchhaltung zu übernehmen oder Sie „sourcen“ diese Arbeiten an uns aus.
So vielfältig wie sich das Portfolio unserer Leistungen darstellt, so schwierig ist es, ohne den Umfang der gewünschten Leistungen zu kennen, einen festen Preis zu nennen.
In einem ersten Schritt prüfen wir alle Möglichkeiten, um eine schnittstellenoptimierte Übernahme Ihrer Daten zu schaffen. So können wir z.B. von den meisten Banken kostengünstig Ihre Bank-Daten direkt in unser Datev-System übernehmen und die Ausgangsrechungen aus Ihrem Rechnungsprogramm einspielen. Durch eine solche Optimierung sparen wir Ihre aber auch unsere Zeit. Und Zeit ist Geld!
GEBÜHRENRAHMEN NACH DER STBVV
Wir unterliegen als Steuerberater den gesetzlichen Regelungen unseres Berufsstandes. Danach ergibt sich standardmäßig eine leistungsabhängige Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) – Verordnung nach der die Gebühren für Steuerberater berechnet werden.
Die StBVV sieht stets einen gewissen Rahmen vor, innerhalb dessen die Steuerberaterkosten liegen müssen. Diese finden z.B. Anwendung bei
- Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung/ Körperschaftsteuererklärung/ Umsatzsteuererklärung…)
ZEITGEBÜHR & STUNDENSÄTZE
Die Abrechnung nach Stundensätzen findet z.B. Anwendung bei
- Der Teilnahme an einer Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung
- Der Prüfung von Steuerbescheiden
- Rückfragen vom Finanzamt
- Der Betriebswirtschaftlichen Beratung
Unsere Stundensätze betragen
- Für ausgebildete Fachkräfte (Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter) 40-60 EURO je halbe Stunde
- Für Steuerberater 140 EURO je halbe Stunde
- Für Wirtschaftsprüfer 150 EURO je halbe Stunde
EINFLUSSFAKTOREN DER HONORARBESTIMMUNG
Nicht alleine die Qualifikation ist für die Ermittlung des Honorars entscheidend. Auch folgende Faktoren beeinflussen die Gebühren, die für die Leistungen anfallen:
- Der Zeitaufwand z.B. für Sortierarbeiten
- Die Qualität und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen
- Der finanzielle Wert der Tätigkeit
- Die Dringlichkeit der Angelegenheit
- Die fachliche Schwierigkeit der Angelegenheit
- Das zu berücksichtigende Haftungsrisiko der Angelegenheit
FINANZBUCHHALTUNG BZW. DIGITALE FINANZBUCHHALTUNG
Die Finanzbuchhaltung bzw. digitale Finanzbuchhaltung (monatlich, quartalsweise, jährlich) wird grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung nach Stundensätzen abgerechnet oder nach Buchungszeilen.
Sollten Sie eine Pauschalvereinbarung wünschen, werden wir für Sie gerne eine Kalkulation vornehmen.
Aber auch hier entscheiden Sie, welche Leistungen Sie wünschen. Diese reichen von der gesetzlich vorgeschrieben Verarbeitung und Umsatzsteuervoranmeldung bis hin zum Scannen der einzelnen Rechnungen und dem Verknüpfen der gescannten Rechnung mit dem Buchungssatz. Hierdurch steht Ihnen bei betriebswirtschaftlichen Fragen der Beleg auch direkt zum Jahresvergleichen zur Verfügung. Durch OCR-Erkennung können Sie auch die gesuchte Rechnung mittels „Schlagworten“ auffinden.
Ebenfalls bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Rechnungen selbst zu scannen bzw. zu digitalisieren. In Zusammenarbeit mit unserem Datev eG-Systempartner unterstützen wir Sie darüber hinaus bei dem Übergang in die digitale Welt von „Unternehmen online“ oder „Mittelstand pro“ der Datev eG.
LEISTUNGSNACHWEIS
Zu den so vereinbarten Tätigkeiten erhalten Sie auf Wunsch einen detaillierten Leistungsnachweis bzw. die Gegenstandswerte.
Sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie ein Erstgespräch in der gewünschten Niederlassung in Bockenheim bei Grünstadt, Heidelberg oder in Bad Dürkheim!
WELCHE LEISTUNG WIE ABGERECHNET WIRD
Welche Vorschrift greift, hängt von der Leistung ab. Die folgende Übersicht zeigt die Systematik — die konkrete Höhe ergibt sich erst aus Ihren Zahlen:
| Leistung | Abrechnung nach | Maßgeblicher Wert |
|---|---|---|
| Finanz- und Lohnbuchführung | § 33 StBVV | Jahresumsatz oder Aufwand |
| Lohnabrechnung | § 34 StBVV | je Arbeitnehmer und Abrechnungsmonat |
| Jahresabschluss | § 35 StBVV | Bilanzsumme und Betriebsleistung |
| Steuererklärungen | § 24 StBVV | Einkünfte bzw. Umsatz |
| Beratung, Betriebsprüfung | § 13 StBVV (Zeitgebühr) | tatsächlicher Zeitaufwand |
Wie stark die Belegqualität den Aufwand beeinflusst, zeigt sich vor allem in der Buchführung: Wer Belege digital übermittelt, spart Sortier- und Erfassungszeit — Näheres dazu auf unserer Seite zur digitalen Buchhaltung. Für die Abrechnung von Löhnen gilt Entsprechendes, siehe Lohnbuchhaltung.
PAUSCHALVEREINBARUNG: PLANBARE KOSTEN
Für wiederkehrende Tätigkeiten — Buchführung, Lohnabrechnung, laufende Beratung — lässt sich eine Pauschalvergütung schriftlich vereinbaren. Sie wird auf Grundlage des erwarteten Umfangs kalkuliert und gibt Ihnen einen festen monatlichen Betrag statt schwankender Rechnungen. Das erleichtert die Liquiditätsplanung und macht Rückfragen zur Abrechnung weitgehend überflüssig.
Ändert sich der Umfang deutlich, etwa durch Wachstum, zusätzliche Mitarbeiter oder eine neue Rechtsform, passen wir die Vereinbarung gemeinsam an. Nicht pauschalierbar sind einmalige Tätigkeiten wie die Begleitung einer Betriebsprüfung; diese rechnen wir nach Zeitaufwand ab.
HÄUFIGE FRAGEN ZU DEN KOSTEN
Ist das Honorar Verhandlungssache?
Die StBVV gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen sich die Gebühr bewegt. Wo dieser Rahmen ausgefüllt wird, richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit und Haftungsrisiko — nicht nach Verhandlungsgeschick. Transparent ist beides: Sie erfahren vorab, womit Sie rechnen können.
Was kostet die Lohnabrechnung je Mitarbeiter?
Abgerechnet wird nach § 34 StBVV je Arbeitnehmer und Abrechnungsmonat. Die Höhe hängt davon ab, wie aufwendig die Abrechnung ist — Schichtzuschläge, wechselnde Aushilfen oder Baulohn erfordern mehr als eine gleichbleibende Gehaltsabrechnung. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen eine belastbare Größenordnung für Ihren Betrieb.
Sind die Kosten absetzbar?
Aufwendungen für betriebliche Steuerangelegenheiten sind Betriebsausgaben. Bei gemischten Leistungen wird der private Anteil herausgerechnet. Wir weisen die Positionen auf der Rechnung entsprechend aus.
Was passiert, wenn der Aufwand höher ausfällt als besprochen?
Dann sprechen wir vorher darüber, nicht hinterher. Zeichnet sich ab, dass eine Angelegenheit deutlich umfangreicher wird, melden wir uns, bevor die Arbeit anfällt.
Lohnt sich ein Wechsel, wenn ich zufrieden bin, aber die Rechnung steigt?
Steigende Honorare haben oft einen sachlichen Grund: mehr Belege, mehr Mitarbeiter, komplexere Sachverhalte. Ein Vergleich lohnt sich trotzdem, vor allem wenn Digitalisierung bislang nicht genutzt wird. Wie ein Wechsel abläuft, steht in unserem Leitfaden zum Steuerberaterwechsel — mit DATEV übernehmen wir die Bestände ohne Neuerfassung.
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