Honorar & Preise der Steuerkanzlei Rösener

WAS KOSTET DER STEUERBERATER?

Lernen Sie uns bei einem kostenlosen Vorteils-Erstgespräch kennen! – Bei dem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit uns und unsere Kanzlei unverbindlich persönlich kennenzulernen. Hierbei stellen wir Ihnen gerne unser Leistungsangebot vor und passen dies an Ihre individuellen Bedürfnisse an.

Unser Leistungsangebot erstreckt sich von der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten wie z.B. der Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresabschlusses und der Steuererklärungen bis hin zu einer umfassenden digitalen Finanzbuchhaltung mit betriebswirtschaftlicher Auswertung und Branchenvergleich. Sie haben auch die Möglichkeit, selbst einen Großteil Ihrer Buchhaltung zu übernehmen oder Sie „sourcen“ diese Arbeiten an uns aus.

So vielfältig wie sich das Portfolio unserer Leistungen darstellt, so schwierig ist es, ohne den Umfang der gewünschten Leistungen zu kennen, einen festen Preis zu nennen.

In einem ersten Schritt prüfen wir alle Möglichkeiten, um eine schnittstellenoptimierte Übernahme Ihrer Daten zu schaffen. So können wir z.B. von den meisten Banken kostengünstig Ihre Bank-Daten direkt in unser Datev-System übernehmen und die Ausgangsrechungen aus Ihrem Rechnungsprogramm einspielen. Durch eine solche Optimierung sparen wir Ihre aber auch unsere Zeit. Und Zeit ist Geld!

GEBÜHRENRAHMEN NACH DER STBVV

Wir unterliegen als Steuerberater den gesetzlichen Regelungen unseres Berufsstandes. Danach ergibt sich standardmäßig eine leistungsabhängige Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordung (StBVV) – Verordnung nach der die Gebühren für Steuerberater berechnet werden.

Die StBVV sieht stets einen gewissen Rahmen vor, innerhalb dessen die Steuerberaterkosten liegen müssen. Diese finden z.B. Anwendung bei

  • Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung/ Körperschaftsteuererklärung/ Umsatzsteuererklärung…)

ZEITGEBÜHR & STUNDENSÄTZE

Die Abrechnung nach Studenensätzen findet z.B. Anwendung bei

  • Der Teilnahme an einer Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung
  • Der Prüfung von Steuerbescheiden
  • Rückfragen vom Finanzamt
  • Der Betriebswirtschaftlichen Beratung

 

Unsere Stundensätze betragen

  • Für ausgebildete Fachkräfte (Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter) 40-60 EURO je halbe Stunde
  • Für Steuerberater 70 EURO je halbe Stunde
  • Für Wirtschaftsprüfer 80 EURO je halbe Stunde

EINFLUSSFAKTOREN DER HONORARBESTIMMUNG

Nicht alleine die Qualifikation ist für die Ermittlung des Honorars entscheidend. Auch folgende Faktoren beeinflussen die Gebühren, die für die Leistungen anfallen:

  • Der Zeitaufwand z.B. für Sortierarbeiten
  • Die Qualität und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen
  • Der finanzielle Wert der Tätigkeit
  • Die Dringlichkeit der Angelegenheit
  • Die fachliche Schwierigkeit der Angelegenheit
  • Das zu berücksichtigende Haftungsrisiko der Angelegenheit

FINANZBUCHHALTUNG BZW. DIGITALE FINANZBUCHHALTUNG

Die Finanzbuchhaltung bzw. digitale Finanzbuchhaltung (monatlich, quartalsweise, jährlich) wird grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordung nach Stundensätzen abgerechnet oder nach Buchungszeilen.

Sollten Sie eine Pauschalvereinbarung wünschen, werden wir für Sie gerne eine Kalkulation vornehmen.

Aber auch hier entscheiden Sie, welche Leistungen Sie wünschen. Diese reichen von der gesetzlich vorgeschrieben Verarbeitung und Umsatzsteuervoranmeldung bis hin zum Scannen der einzelnen Rechnungen und dem Verknüpfen der gescannten Rechnung mit dem Buchungssatz. Hierdurch steht Ihnen bei betriebswirtschaftlichen Fragen der Beleg auch direkt zum Jahresvergleichen zur Verfügung. Durch OCR-Erkennung können Sie auch die gesuchte Rechnung mittels „Schlagworten“ auffinden.

Ebenfalls bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Rechnungen selbst zu scannen bzw. zu digitalisieren. In Zusammenarbeit mit unserem Datev eG-Systempartner unterstützen wir Sie darüber hinaus bei dem Übergang in die digitale Welt von „Unternehmen online“ oder „Mittelstand pro“ der Datev eG.

LEISTUNGSNACHWEIS

Zu den so vereinbarten Tätigkeiten erhalten Sie auf Wunsch einen detaillierten Leistungsnachweis bzw. die Gegenstandswerte.

Sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie ein Erstgespräch in der gewünschten Niederlassung in Bockenheim bei Grünstadt, Heidelberg oder in Bad Dürkheim!

TERMINVEREINBARUNG / ANFRAGE

Nutzen Sie das Vorteils-Erstgespräch! – Profitieren Sie von unserem Angebot, uns bei einem persönlichen Gespräch kennenzulernen. Hierbei stellen wir Ihnen die Kanzlei mit unserem Leistungsangebot vor und passen dieses auf Ihre individuellen Bedürfnisse an.