HANDELSRECHTLICHER JAHRESABSCHLUSS

ERSTELLUNG JAHRESABSCHLUSS, STEUERBILANZ UND GEWINNERMITTLUNG

Eine der bedeutendsten Leistungen des Steuerberaters bzw. der Steuerberatung bildet eine qualifizierte Finanzbuchhaltung sowie den hieraus entwickelten handelsrechtlichen Jahresabschluss, die Steuerbilanz und die Gewinnermittlung. Der Jahresabschluss liefert bedeutende Informationen über die finanzielle Lage eines Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres. Die Auswertung eines Jahresabschlusses verschafft dem Unternehmer, den Gläubigern und potenziellen Investoren einen Einblick in den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Zusätzlich dient der Jahresabschluss als Basis für die steuerliche Veranlagung.

Wegen der unterschiedlichen Bilanzierungsvorschriften und Wahlrechte bei der Ansatzwahl kann es erforderlich sein, neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss auch einen separaten steuerrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen. Einige Unternehmen, vor allem Kapitalgesellschaften, sind verpflichtet, den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Die Aufstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses, einer Steuerbilanz und der Gewinnermittlung erfordert umfangreiches Wissen zu den aktuellen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.

BILANZ, GEWINN- & VERLUSTRECHNUNG (GUV)

Nach §242 HGB ist ein Kaufmann verpflichtet einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss für ein buchführungspflichtiges Unternehmen besteht bei den meisten Unternehmen aus der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung. Eine Bilanz stellt eine Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zu einem Bilanzstichtag dar. Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres dar.

Bei Kapitalgesellschaften (z.B. einer GmbH) ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern (§264 HGB), der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben zusätzlich noch einen Lagebericht zu erstellen.

Einnahmenüberschussrechnung: Gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler, die nicht gesetzlich verpflichtet sind Bücher zu führen, dürfen Ihre Gewinne im Geschäftsjahr als Differenz zwischen Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen aus der Buchführung ermitteln. Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG wird der Gewinn nach „Zufluss- und Abflussprinzip“ ermittelt. Es werden hiernach nur solche Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, die im entsprechenden Jahr tatsächlich gezahlt wurden.

AKTUELLE ÄNDERUNGEN & ENTWICKLUNGEN

Die fortlaufenden Änderungen des Handelsrechts zuletzt durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sorgen für zusätzliche Komplexität in der Aufstellung und teilweise zu Anpassungen der Rechnungslegung und in der Bilanzkontinuität. Ergänzend kommt zu diesen Themen hier noch eine sich verschärfende steuerliche Rechtslage hinzu.

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) hat eine Vielzahl von Änderungen in das Handelsgesetz gebracht. Die zuvor häufig bei kleinen Kapitalgesellschaften geführte Einheitsbilanz ist seit der Einführung des BilMoG und den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit nur noch in seltenen Fällen möglich. Meist muss nun ergänzend zu dem handelsrechtlichen Jahresabschluss eine Steuerbilanz zur Gewinnermittlung erstellt werden.

Das Ergebnis der Steuerbilanz bildet die Grundlage für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und der Steuer. Allerdings kann nun besser das Dilemma gelöst werden, dass die tatsächliche wirtschaftliche Stärke des Unternehmens handelsrechtlich gezeigt wird und dennoch eine steuerliche Optimierung vorgenommen werden kann.

Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) hat insbesondere durch die Neudefinition der Umsatzerlöse Auswirkungen auf die Unternehmenskennzahlen. So werden nach Anwendungen der Vorschriften, z.B. einige Einnahmen, die zuvor unter der Position der „sonstigen betrieblichen Erträge“ ausgewiesen wurden, nun unter „Umsatzerlösen“ erfasst. Auf eine Einschränkung der Vergleichbarkeit ist dann im Anhang hinzuweisen.

Eine weitere Änderung, die starke Auswirkungen für das Rechnungswesen eines Unternehmens haben kann, ist die Anhebung der Größenklassen. Somit kann z.B. eine bisher prüfungspflichtige Kapitalgesellschaft durch die Anhebung der Schwellenwerte „aus der Prüfungspflicht fallen“. Hier kann das Wahlrecht zu einer vorzeitigen Anwendung des BilRUG vor der verpflichtenden Anwendung der Regelungen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, sinnvoll sein.

Als Steuerberater helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihren Jahresabschluss zu erstellen.

UNSER LEISTUNGSANGEBOT BEI DER ERSTELLUNG DES STEUERLICHEN JAHRESABSCHLUSSES

  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach dem Handelsgesetzbuch (BilMoG, BilRUG) und Steuerbilanzen auf Grundlage der Buchführung
  • Prüfung Ihrer Buchhaltung und Entwicklung eines Abschlusses
  • Erstellung eines Anhangs
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (Überprüfung bestehender Erleichterungsvorschriften für verkürzte Offenlegung bzw. Hinterlegung)
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen bei Unternehmensgründung
  • Zwischenbilanzen z.B. für Bankgespräche
  • Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsaufgabe/-veräußerung bzw. Liquidation
  • Erstellung von Schlussbilanzen z.B. für Umwandlungsvorgänge
  • Aufbau eines Controlling Systems und Führung von Kostenrechnungen
  • Auseinandersetzungsbilanzen z.B. beim Ausscheiden eines Gesellschafters
  • Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen

Unser Team steht Ihnen an den Niederlassungen in Bad Dürkheim, Bockenheim bei Grünstadt und Heidelberg bei der Erstellung Ihres handelsrechtlichen Jahresabschlusses und der Steuerbilanz gerne zur Verfügung!

IHR JAHRESABSCHLUSS IN BESTEN HÄNDEN

Häufig gestellte Fragen zum Thema Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist eine Zusammenfassung der finanziellen Lage eines Unternehmens am Ende des Geschäftsjahres. Er besteht in der Regel aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie einem Anhang.

Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und bestimmte Personengesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Einzelunternehmer und Freiberufler unterliegen dieser Pflicht in der Regel nicht, außer sie überschreiten bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen.

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und ggf. einem Anhang. Größere Unternehmen sind außerdem verpflichtet, einen Lagebericht zu erstellen.

Für Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres zu erstellen. Für andere Unternehmen können abweichende Fristen gelten.

Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Steuererklärung eines Unternehmens. Auf Basis der ermittelten Zahlen wird die Steuerlast berechnet.

Steuerberatung Rösener übernimmt die vollständige Erstellung Ihres Jahresabschlusses und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Zudem beraten wir Sie, wie Sie steuerliche Vorteile optimal nutzen können.

KOMPETENZEN

Wir bieten eine kompetente und ganzheitliche Steuerberatung & Beratung für Ihr Unternehmen, wie auch für Sie als Privatperson. Hier stehen wir Ihnen mit einem breiten Leistungsangebot zur Verfügung.

DIGITALE FINANZBUCHHALTUNG​

Die Zukunft der Buchhaltung ist digital. Ein Onlinedatenaustausch zwischen der Kanzlei und dem Mandanten ermöglicht vielfältige Erleichterungen und eröffnet Chancen für eine noch bessere Unternehmenssteuerung.

JAHRESABSCHLUSS

Die Erstellung eines Jahresabschlusses setzt umfassendes Wissen zu handels- und steuerrechtlichen Vorschriften voraus. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.

STEUERBERATUNG

Das Steuerrecht ist umfassend, viele Details und Neuerungen sind zu beachten. Umfangreiches Know-how und laufende Weiterbildung sind dafür erforderlich. Wir beraten Sie gerne.

LOHNBUCHHALTUNG

In Sachen Lohnbuchhaltung ist aktuelles Wissen im Steuerrecht essentiell. Wir bieten Ihnen gerne unser Know-how in diesem Bereich an und sorgen für höchste Abrechnungssicherheit.

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