News rund um Steuerberatung

Grundsteuer in Grünstadt

Die Grundsteuer wird für Grundbesitz im Gebiet der Stadt Grünstadt und der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land erhoben. Für die Festsetzung der Steuer ist es entscheidend, welche Beschaffenheit und welchen Wert das Grundstück sowie die hierauf befindlichen Gebäude haben.

Bei der Berechnung der Grundsteuer wird nach Steuergegenständen unterschieden:

  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
  • Sonstige Grundstücke (Grundsteuer B)


STEUERSCHULDNER


Für die Steuerschuld ist es entscheidend, wer zum Zeitpunkt 1. Januar der Eigentümer des jeweiligen Steuergegenstandes ist. Ist das Eigentum im Besitz mehrerer Eigentümer, dann haften diese gesamtschuldnerisch für die entstehende Steuerschuld.

DIE BESTEUERUNGSGRUNDLAGE


Der Grundsteuermessbetrag wird aufbauend auf dem vom Finanzamt ermittelten Einheitswert abgeleitet. Dieser bildet die Besteuerungsgrundlage für die Ermittlung der Grundsteuer. Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes ist für die Gemeinde bindend. Somit können Einwände gegen den Grundsteuermessbescheid bezüglich der Höhe auch immer nur beim Finanzamt erhoben werden.

Für Auskünfte von Seiten des Finanzamtes wenden Sie sich bitte an:

Finanzamt Ludwigshafen Bewertungsstelle
Bayernstr. 39
67061 Ludwigshafen

E-Mail: bew.02@fa-lu.fin-rlp.de Telefon: +49 (0) 621/5614-23712
Telefax: +49 (0) 621/561453712

Die Gemeinde errechnet auf Basis des vom Finanzamt erlassenen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheides den Gesamtjahresbetrag der Grundsteuer (maßgeblicher Hebesatz * Grundsteuermessbetrag).

DIE AKTUELLEN HEBESÄTZE DER STADT GRÜNSTADT
Grundsteuer A = 300 %
Grundsteuer B = 370 %
DIE KIRCHENSTEUER VOM GRUNDBESITZ
Ist der Steuerschuldner innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz und im Hoheitsgebiet des Bistums Speyer bzw. der evangelischen Landeskirche der Pfalz mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sowie Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirchengemeinde, ist dieser ortskirchensteuerpflichtig.

Der Hebesatz der Ortskirchensteuer beträgt aktuell 10%.

DIE STEUERFESTSETZUNG SOWIE VORAUSZAHLUNGEN
Die Steuer wird mittels Steuerbescheid festgesetzt. Der Steuerbescheid gilt dann, sofern es keine Änderungen gibt, für die folgenden Jahre. Auf den Gesamtjahresbetrag wird eine vierteljährliche Vorauszahlung am 15.02., 15.05., 15. 08. und dem 15.11. eines Jahres fällig.

Für Auskünfte von Seiten der Verbandsgemeinde wenden Sie sich bitte an:

Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Industriestr. 11
67269 Grünstadt

E-Mail: petra.bohrmann@gruenstadt-land.de
E-Mail: sabine.schaeffling@gruenstadt-land.de

Telefon: +49 (0) 6359 / 8001-336/ -337
Telefax: +49 (0) 6359 / 8001-845/ -844

Bei Rückfragen zur Grundsteuer stehen wir Ihnen neben dem Finanzamt Ludwigshafen und der Verbandsgemeinde Grünstadt natürlich gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns direkt an! Die Reiner Rösener Steuerberatungsgesellschaft mbH ist Ihr Steuerberater für Grünstadt!

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