Grundsteuer wird für Grundbesitz im Gebiet der Stadt Bad Dürkheim erhoben. Für die Festsetzung der Steuer ist es entscheidend, welche Beschaffenheit und welchen Wert das Grundstück sowie die hierauf befindlichen Gebäude haben.
Unterschieden wird bei der Berechnung der Grundsteuer nach Steuergegenständen:
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
- Sonstige Grundstücke (Grundsteuer B)
STEUERSCHULDNER
Entscheidend für die Steuerschuld ist, wer zum Zeitpunkt 1. Januar Eigentümer des Steuergegenstandes ist. Bei mehreren Eigentümern haften diese als Gesamtschuldner für die entstehende Steuerschuld.
BESTEUERUNGSGRUNDLAGE
Aufbauend auf dem vom Finanzamt ermittelten Einheitswerts wird der Grundsteuermessbetrag abgeleitet. Dieser bildet die Besteuerungsgrundlage für die Ermittlung der Grundsteuer. Die Gemeinde ist an den Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes gebunden. Somit sind Einwände gegen die Höhe des Messbetrages auch immer gegen den Grundsteuermessbescheid und somit gegen das Finanzamt zu richten.
Für Auskünfte von Seiten des Finanzamtes wenden Sie sich bitte an:
Finanzamt Neustadt
Bewertungsstelle
Karl-Helferich-Str. 2 67429 Neustadt
E-Mail: bew.02@fa-nw.fin-rlp.de
Telefon: +49 (0) 6321/930-0
Die Gemeinde errechnet aufbauend auf dem vom Finanzamt erlassenen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid den Gesamtjahresbetrag der Grundsteuer. Hierzu wird der jeweilig maßgebliche Hebesatz der Gemeinde mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert.
AKTUELLE HEBESÄTZE DER STADT BAD DÜRKHEIM
Grundsteuer A = 300 % (seit dem Jahr 2013)
Grundsteuer B = 365 % (seit dem Jahr 2013)
KIRCHENSTEUER VOM GRUNDBESITZ
Ist der Steuerschuldner innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz und im Hoheitsgebiet des Bistums Speyer bzw. der evangelischen Landeskirche der Pfalz mit seinen Hauptwohnsitz gemeldet sowie Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirchengemeinde, ist dieser ortskirchensteuerpflichtig.
Der Jahresbetrag der Ortskirchensteuer wird durch die Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz (aktuell 10%) errechnet.
STEUERFESTSETZUNG UND VORAUSZAHLUNGEN
Mit dem Steuerbescheid wird die Steuer festgesetzt. Der Steuerbescheid gilt dann, sofern es keine Änderungen gibt, für die folgenden Jahre. Auf den Gesamtjahresbetrag wird eine vierteljährliche Vorauszahlung am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und dem 15. November eines Jahres fällig.
Für Auskünfte von Seiten der Stadtverwaltung wenden Sie sich bitte an:
Stadtverwaltung Bad Dürkheim
Mannheimer Straße 24
67098 Bad Dürkheim
E-Mail: finanzverwaltung@bad-duerkheim.de
Telefon: +49 (0) 6322 / 935 155
Telefax: +49 (0) 6322 / 935 5 155
Bei Rückfragen zur Grundsteuer stehen wir Ihnen neben dem Finanzamt Neustadt und der Stadtverwaltung Bad Dürkheim natürlich gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns direkt an! Die Reiner Rösener Steuerberatungsgesellschaft mbH ist Ihr Steuerberater für Bad Dürkheim!