Wonnegau: Weinbau mit eigenen Regeln
Worms liegt am nördlichen Rand unseres Betreuungsgebiets, rund 25 Kilometer von Bockenheim. Der Wonnegau südlich der Stadt ist eines der ertragreichsten Weinbaugebiete Rheinhessens, und die Betriebe dort arbeiten anders als an der Weinstraße: größere Flächen, häufiger Fassweinerzeugung und Genossenschaftsanlieferung, daneben zunehmend Güter, die auf eigene Vermarktung umgestellt haben.
Diese Umstellung ist steuerlich der spannendste Moment im Betriebsleben — und der, bei dem am häufigsten etwas übersehen wird.
Vom Fassweinbetrieb zur Eigenvermarktung
Solange ausschließlich eigene Erzeugnisse angebaut und vermarktet werden, liegt Land- und Forstwirtschaft vor. Mit dem Aufbau eigener Vermarktung ändern sich mehrere Dinge zugleich: Zukauf fremder Trauben oder Weine kann einen Gewerbebetrieb entstehen lassen, der Onlinehandel bringt umsatzsteuerliche Fragen mit sich, und eine Straußwirtschaft mit Speisenangebot ist ohnehin ein eigener Themenkomplex.
Wir begleiten diesen Übergang, bevor er in der Buchführung sichtbar wird. Die Grundlagen stehen im Beitrag Wein und Steuerrecht im Wonnegau.
Umsatzsteuer: Durchschnittssatz oder Regelbesteuerung
Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes gilt nur bis zu bestimmten Grenzen und nur für bestimmte Umsätze. Für Betriebe mit Versandhandel, Gastronomie oder Auslandsgeschäft ist die Regelbesteuerung oft günstiger, manchmal zwingend. Der Wechsel bindet für mehrere Jahre, deshalb rechnen wir beide Varianten vorher durch.
Weinvorräte zum Bilanzstichtag
Bei Betrieben mit Jahrgangstiefe ist der Vorratsbestand der größte Bilanzposten. Bewertet wird zu Herstellungskosten, wobei Lagerdauer und Absatzerwartung mitentscheiden. Zu niedrig angesetzte Bestände fallen in der Betriebsprüfung auf, zu hohe kosten unnötig Steuern im laufenden Jahr.
Lohn in Lese und Ausbau
Erntehelfer und kurzfristig Beschäftigte prägen die Lohnabrechnung im Weinbau. Sofortmeldung, Mindestlohndokumentation und die Grenzen kurzfristiger Beschäftigung sind die Punkte, an denen Prüfungen ansetzen. Näheres auf unserer Seite zur Lohnabrechnung in Weingütern.
Nachfolge im Weingut
Flächen, Kellerwirtschaft und Marke gehen selten in einem Stück über. Entscheidend sind Bewertung, Behaltensfristen und die Frage, wer welchen Betriebsteil erhält. Je früher geplant wird, desto größer der Gestaltungsspielraum — siehe unseren Beitrag zur Betriebsnachfolge im Weingut.
Wie wir arbeiten
Zuständig ist unser Hauptsitz in Bockenheim, Rosenstraße 9. Die Zusammenarbeit läuft digital über DATEV Unternehmen online; Belege kommen aus dem Büro oder aus dem Weinberg. Für persönliche Termine kommen wir auch ins Gut. Unsere Abläufe sind nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und werden von der DQS unabhängig auditiert (Zertifikat 537804 QM15, hier prüfen), dazu führen wir das DStV-Qualitätssiegel.
Häufige Fragen
Sie sitzen nicht in Worms. Funktioniert das?
Ja. Bockenheim liegt rund 25 Kilometer entfernt, und der Austausch läuft digital. Für Termine kommen wir zu Ihnen.
Wir liefern noch an die Genossenschaft, wollen aber selbst vermarkten. Was ändert sich?
Vor allem die umsatzsteuerliche Behandlung und möglicherweise die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb. Das sehen wir uns vor der Umstellung an, nicht danach.
Wie wird der Weinbestand bewertet?
Zu Herstellungskosten, unter Berücksichtigung von Jahrgang, Lagerdauer und Absatzerwartung.
Was kostet die Beratung?
Nach der Steuerberatervergütungsverordnung, abhängig von Umfang und Gegenstandswert; Einzelheiten auf unserer Honorarseite.
Erstgespräch vereinbaren
Kostenlos unter 06359 9430-0 oder über das Kontaktformular. Mehr zur Region auf unserer Seite Steuerberater Worms; benachbart betreuen wir Alzey und Grünstadt.