DIGITALE BUCHHALTUNG

Die Digitalisierung ist nicht mehr aufzuhalten – und das gilt auch für die Steuerberatung und Buchhaltung. Durch den Erlass der Finanzverwaltung über Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wird die Entwicklung der digitalen Buchhaltung stetig vorangetrieben.

Was ist digitale Buchhaltung überhaupt?

Die digitale Buchhaltung ist die moderne Art der Buchführung, bei der traditionelle, papierbasierte Prozesse durch elektronische Lösungen ersetzt werden. Anstatt Belege manuell zu sammeln, zu ordnen und abzuheften, werden diese digital erfasst und archiviert. Mithilfe von Buchhaltungssoftware und Cloud-Lösungen können Unternehmen ihre Finanzdaten effizienter verwalten, bearbeiten und sicher speichern. Die Einführung von GoBD-konformen Prozessen stellt sicher, dass die digitale Archivierung und Verarbeitung der Belege den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zudem ermöglicht die digitale Buchführung einen automatisierten Datenaustausch zwischen Unternehmen und Steuerberater sowie eine deutliche Workflow-Optimierung durch den Einsatz von Automatisierungstechnologien wie optische Zeichenerkennung (OCR). Dies führt zu einer schnelleren und transparenteren Abwicklung der Buchhaltungsprozesse.

Durch die moderne IT-Infrastruktur in unserem Steuerbüro und die Möglichkeit, Ihnen „Unternehmen online“ der DATEV eG für Ihre digitale Finanzbuchhaltung anbieten zu können, unterstützen wir Sie als Ihr Steuerberater bei dem Übergang in die digitale Welt. Dies macht das Erfassen und Auffinden der Belege für Ihre Buchhaltung durch Technologien wie optische Zeichenerkennung (OCR) sicherer, einfacher und schneller. Die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns als Ihrem Steuerberater wird durch die elektronische Übertragung der Belege und den Datenaustausch sehr komfortabel. Nutzen Sie die Vorteile der digitalen Buchhaltung und gestalten Sie mit uns gemeinsam Ihre Buchhaltung effizienter und zukunftssicher.

Unser Team steht Ihnen als Steuerberater im Großraum Bad Dürkheim, Heidelberg und Grünstadt bei Ihrer digitalen Buchführung auch persönlich gerne zur Verfügung!

Welche Vorteile bietet die digitale Buchhaltung?

Die digitale Buchhaltung bringt zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Steuerberater mit sich. Sie ermöglicht nicht nur eine effizientere und schnellere Bearbeitung von Finanzdaten, sondern sorgt auch für mehr Transparenz und Sicherheit im gesamten Buchhaltungsprozess. Durch den Einsatz moderner Technologien wie Cloud-Lösungen und Automatisierung werden der Arbeitsaufwand erheblich reduziert und die Zusammenarbeit deutlich verbessert. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Zeitersparnis durch automatische Erfassung und Verarbeitung von Belegen;
  • verbesserte Transparenz und schnellere Auffindbarkeit von Dokumenten;
  • sicherer und gesetzeskonformer Datenaustausch;
  • Kostenreduktion durch geringeren Papierverbrauch und schnellere Bearbeitung;
  • optimierte Zusammenarbeit mit Steuerberatern durch elektronische Übertragung von Daten.

SEIEN SIE MIT UNS VORNE DABEI

Häufig gestellte Fragen zur digitalen Buchhaltung

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Sie beschreiben die rechtlichen Anforderungen, die sicherstellen, dass die elektronische Buchführung den steuerrechtlichen Vorschriften entspricht. Unternehmen müssen diese Vorgaben einhalten, um steuerliche Anerkennung zu gewährleisten.

„Unternehmen online“ ist eine Cloud-basierte Plattform der DATEV eG, die es Unternehmen und Steuerberatern ermöglicht, Belege und Finanzdaten digital zu erfassen, zu verwalten und auszutauschen. Die Plattform bietet eine sichere Umgebung für den Datenaustausch und die Verwaltung von Buchhaltungsprozessen.

Optische Zeichenerkennung (OCR) ist eine Technologie, die Text in digitalen Dokumenten, wie eingescannten Belegen, erkennt und in bearbeitbare Daten umwandelt. Dadurch können Belege automatisch ausgelesen und in die Buchhaltungssoftware integriert werden, was den Erfassungsprozess deutlich beschleunigt.

Ja, die digitale Buchhaltung ist gesetzlich anerkannt, solange die GoBD-Richtlinien eingehalten werden. Dies umfasst die ordnungsgemäße Aufbewahrung und den Schutz der digitalen Daten, die jederzeit überprüfbar und revisionssicher sein müssen.

Die Umstellung kann je nach Unternehmensgröße und bestehenden Prozessen variieren. Mit der Unterstützung durch professionelle Steuerberater und die Nutzung von Buchhaltungssoftware, wie z.B. „Unternehmen online“ von DATEV, wird der Übergang jedoch deutlich erleichtert. Schulungen und technische Unterstützung helfen zudem bei der Implementierung.

Die Sicherheit der digitalen Buchhaltung hängt von der genutzten Software und der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen ab. Moderne Buchhaltungsprogramme und Cloud-Lösungen bieten hohe Sicherheitsstandards, wie Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und regelmäßige Datensicherungen, um den Schutz sensibler Finanzdaten zu gewährleisten.

Nach der Digitalisierung und dem rechtskonformen Speichern der Belege können die physischen Dokumente je nach rechtlichen Anforderungen entweder archiviert oder nach einer bestimmten Frist vernichtet werden. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die digitalisierten Belege den GoBD-Richtlinien entsprechen.

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