Pauschalierung nach § 24 UStG, Bewertung der Weinvorräte, Lesehelfer und Hofnachfolge: seit Jahrzehnten gerechnet, nicht nachgeschlagen.
Weinbau, Handwerk und produzierendes Gewerbe prägen unsere Mandantschaft. Drei Welten mit ganz eigenen Fragen, in denen wir uns seit Jahren bewegen.
In der Pfalz und im Rhein-Neckar-Raum sitzen etliche Zulieferer und Fertigungsbetriebe. Wir planen mit ihnen Investitionen, führen die Buchhaltung und begleiten die Betriebsprüfung.

Handwerksbetriebe an der Weinstraße geben Buchhaltung und Lohn bei uns ab. So bleibt mehr Zeit für die eigentliche Arbeit.

Seit Jahrzehnten betreuen wir Weingüter in der Pfalz und in Rheinhessen. Pauschalierung, Flächenbewertung, Straußwirtschaft, Hofnachfolge: alles schon oft gerechnet.

Ihre Belege erreichen uns digital, ob aus dem Weingut, der Werkstatt oder dem Büro. In die Gutleutstraße müssen Sie dafür nicht.
Den Jahresabschluss erstellen wir fristsicher, für Weingüter ebenso wie für Handwerksbetriebe und Gastgeber der Region.
Ein fester Ansprechpartner statt wechselnder Zuständigkeiten.
Saisonkräfte, Aushilfen, Erntehelfer: An der Weinstraße ist das der Normalfall, und wir rechnen es routiniert ab.
Worms liegt am nördlichen Rand unseres Betreuungsgebiets, rund 25 Kilometer von Bockenheim. Der Wonnegau südlich der Stadt ist eines der ertragreichsten Weinbaugebiete Rheinhessens, und die Betriebe dort arbeiten anders als an der Weinstraße: größere Flächen, häufiger Fassweinerzeugung und Genossenschaftsanlieferung, daneben zunehmend Güter, die auf eigene Vermarktung umgestellt haben.
Diese Umstellung ist steuerlich der spannendste Moment im Betriebsleben — und der, bei dem am häufigsten etwas übersehen wird.
Solange ausschließlich eigene Erzeugnisse angebaut und vermarktet werden, liegt Land- und Forstwirtschaft vor. Mit dem Aufbau eigener Vermarktung ändern sich mehrere Dinge zugleich: Zukauf fremder Trauben oder Weine kann einen Gewerbebetrieb entstehen lassen, der Onlinehandel bringt umsatzsteuerliche Fragen mit sich, und eine Straußwirtschaft mit Speisenangebot ist ohnehin ein eigener Themenkomplex.
Wir begleiten diesen Übergang, bevor er in der Buchführung sichtbar wird. Die Grundlagen stehen im Beitrag Wein und Steuerrecht im Wonnegau.
Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes gilt nur bis zu bestimmten Grenzen und nur für bestimmte Umsätze. Für Betriebe mit Versandhandel, Gastronomie oder Auslandsgeschäft ist die Regelbesteuerung oft günstiger, manchmal zwingend. Der Wechsel bindet für mehrere Jahre, deshalb rechnen wir beide Varianten vorher durch.
Bei Betrieben mit Jahrgangstiefe ist der Vorratsbestand der größte Bilanzposten. Bewertet wird zu Herstellungskosten, wobei Lagerdauer und Absatzerwartung mitentscheiden. Zu niedrig angesetzte Bestände fallen in der Betriebsprüfung auf, zu hohe kosten unnötig Steuern im laufenden Jahr.
Erntehelfer und kurzfristig Beschäftigte prägen die Lohnabrechnung im Weinbau. Sofortmeldung, Mindestlohndokumentation und die Grenzen kurzfristiger Beschäftigung sind die Punkte, an denen Prüfungen ansetzen. Näheres auf unserer Seite zur Lohnabrechnung in Weingütern.
Flächen, Kellerwirtschaft und Marke gehen selten in einem Stück über. Entscheidend sind Bewertung, Behaltensfristen und die Frage, wer welchen Betriebsteil erhält. Je früher geplant wird, desto größer der Gestaltungsspielraum — siehe unseren Beitrag zur Betriebsnachfolge im Weingut.
Zuständig ist unser Hauptsitz in Bockenheim, Rosenstraße 9. Die Zusammenarbeit läuft digital über DATEV Unternehmen online; Belege kommen aus dem Büro oder aus dem Weinberg. Für persönliche Termine kommen wir auch ins Gut. Unsere Abläufe sind nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und werden von der DQS unabhängig auditiert (Zertifikat 537804 QM15, hier prüfen), dazu führen wir das DStV-Qualitätssiegel.
Sie sitzen nicht in Worms. Funktioniert das?
Ja. Bockenheim liegt rund 25 Kilometer entfernt, und der Austausch läuft digital. Für Termine kommen wir zu Ihnen.
Wir liefern noch an die Genossenschaft, wollen aber selbst vermarkten. Was ändert sich?
Vor allem die umsatzsteuerliche Behandlung und möglicherweise die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb. Das sehen wir uns vor der Umstellung an, nicht danach.
Wie wird der Weinbestand bewertet?
Zu Herstellungskosten, unter Berücksichtigung von Jahrgang, Lagerdauer und Absatzerwartung.
Was kostet die Beratung?
Nach der Steuerberatervergütungsverordnung, abhängig von Umfang und Gegenstandswert; Einzelheiten auf unserer Honorarseite.
Rosenstraße 9
67278 Bockenheim a. d. Weinstraße
Mo–Do 8–17 Uhr · Fr 8–13 Uhr
Friedrich-Ebert-Anlage 12
69117 Heidelberg
Mo–Do 8–17 Uhr · Fr 8–13 Uhr
Und wenn Sie nicht zu uns kommen können, kommen wir zu Ihnen: Beratung vor Ort auch in Grünstadt, Freinsheim und Eisenberg — direkt in Ihrem Betrieb.
Im kostenlosen Erstgespräch lernen Sie unser Bad Dürkheimer Team kennen, und wir passen das Angebot an Ihren Betrieb an.
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