Das andere Heidelberg
Heidelberg wird von außen über Schloss, Universität und Forschung wahrgenommen. Wer hier einen Betrieb führt, kennt die andere Seite: Werkstätten und Lager in Kirchheim, Rohrbach-Süd und Wieblingen, Zulieferer und Fertiger im Umland Richtung Leimen, Sandhausen und Walldorf, dazu Handwerksbetriebe, deren Baustellen quer durch die Stadt und in den Rhein-Neckar-Raum reichen. Diese Betriebe haben andere steuerliche Fragen als eine Praxis in der Altstadt.
Genau dort liegt unser Schwerpunkt. Wir betreuen Handwerk, Industrie und Fertigung seit 1990, ursprünglich von unserem Hauptsitz in der Pfalz aus, seit 15 Jahren auch von Heidelberg.
Themen, die bei Handwerksbetrieben wiederkehren
Bauabzugsteuer und Freistellungsbescheinigung
Wer Bauleistungen erbringt oder beauftragt, muss den Steuerabzug beachten. Fehlt die Freistellungsbescheinigung des Auftragnehmers, haftet der Auftraggeber für den einbehaltenen Betrag. Wir behalten Gültigkeiten im Blick und richten den Ablauf so ein, dass keine Bescheinigung übersehen wird.
Reverse-Charge bei Bauleistungen
Bei Leistungen zwischen Bauunternehmern verlagert § 13b des Umsatzsteuergesetzes die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Ob der Fall vorliegt, hängt an der Eigenschaft des Empfängers, nicht am einzelnen Auftrag. Falsch ausgewiesene Umsatzsteuer führt hier regelmäßig zu Nachzahlungen.
Lohn auf der Baustelle
Sofortmeldepflicht, Mindestlohndokumentation, Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit, wechselnde Einsatzorte: Die Lohnabrechnung im Bau ist aufwendiger als anderswo und wird in Prüfungen genau angesehen. Wie wir das abbilden, steht auf unserer Seite zur Lohnbuchhaltung in Heidelberg.
Teilfertige Arbeiten zum Stichtag
Laufende Aufträge über den Jahreswechsel richtig abzugrenzen entscheidet darüber, in welchem Jahr der Gewinn entsteht. Näheres dazu auf der Seite Jahresabschluss Heidelberg.
Themen bei Industrie und Fertigung
Investitionen steuerlich vorziehen
Für geplante Anschaffungen lässt sich der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g des Einkommensteuergesetzes nutzen und damit Gewinn in ein späteres Jahr verschieben. Die Voraussetzungen sind streng, vor allem bei der betrieblichen Nutzung. Wir prüfen vor der Anschaffung, nicht danach; die Einzelheiten stehen im Beitrag Investitionsabzugsbetrag richtig ansetzen.
Forschungszulage
Betriebe, die entwickeln statt nur zu fertigen, können die Forschungszulage in Anspruch nehmen. Im Heidelberger Umfeld mit seiner Nähe zu Forschungseinrichtungen betrifft das mehr Zulieferer, als gemeinhin angenommen. Details im Beitrag zur Forschungszulage für Zulieferer.
Betriebsaufspaltung
Wenn die Halle privat oder über eine zweite Gesellschaft gehalten und an den eigenen Betrieb vermietet wird, entsteht häufig ungewollt eine Betriebsaufspaltung. Die Folgen zeigen sich oft erst bei Übergabe oder Verkauf. Was zu beachten ist, steht im Beitrag Betriebsaufspaltung erkennen.
Gewerbesteuer am Standort
Heidelberg erhebt einen Hebesatz von 400 Prozent. Bei Personenunternehmen wird die Gewerbesteuer nach § 35 des Einkommensteuergesetzes auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die tatsächliche Belastung niedriger ausfällt als der Satz vermuten lässt. Die Rechnung dazu steht im Beitrag zum Heidelberger Hebesatz.
Wie die Zusammenarbeit aussieht
Sie haben einen festen Ansprechpartner, nicht wechselnde Zuständigkeiten. Belege kommen digital, aus dem Büro ebenso wie von der Baustelle. Wenn es passt, kommen wir in den Betrieb, statt Sie zu uns zu bitten: Ein Rundgang durch Werkstatt oder Halle sagt oft mehr über die Zahlen als eine Aufstellung. Grundsätzliches zu unserer Arbeitsweise steht auf den Seiten Handwerk und Industrie und Fertigung.
Warum das nachprüfbar ist
Unsere Abläufe sind nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert, geprüft von der DQS (Zertifikat 537804 QM15, hier prüfen). Dazu kommt das DStV-Qualitätssiegel für geprüftes Kanzleimanagement (Prüfung). Unter den Steuerkanzleien in Heidelberg ist diese Kombination die Ausnahme.
Häufige Fragen
Betreuen Sie auch kleinere Betriebe?
Ja. Ein großer Teil unserer Mandanten hat zwischen drei und dreißig Mitarbeitern.
Wie läuft ein Wechsel ab?
Arbeitet Ihr bisheriger Berater mit DATEV, übernehmen wir Buchführung und Lohn per Bestandstransfer ohne Neuerfassung. Der Ablauf steht im Leitfaden für Heidelberg.
Kommen Sie auch auf die Baustelle oder in den Betrieb?
Ja, im Stadtgebiet und im Umland bis Leimen, Eppelheim, Sandhausen und Walldorf.
Erstgespräch vereinbaren
Kostenlos und unverbindlich, telefonisch unter 06221 321909-0 oder über unser Kontaktformular. Das Büro liegt in der Friedrich-Ebert-Anlage 12; mehr zum Standort auf der Seite Steuerberater in Heidelberg.