Eine Betriebsaufspaltung entsteht, wenn ein Besitzunternehmen einem Betriebsunternehmen (meist einer GmbH) eine wesentliche Betriebsgrundlage überlässt – typischerweise ein Grundstück – und dieselbe Person oder Gruppe beide beherrscht (sachliche und personelle Verflechtung). Folge: Das Besitzunternehmen wird gewerblich, Grundstück und Anteile werden Betriebsvermögen – die stillen Reserven sind steuerverstrickt.
Warum die Beendigung gefährlich ist
Wird die Verflechtung ungewollt beendet – etwa durch Umstrukturierung, Erbfolge oder Anteilsverschiebung –, werden alle stillen Reserven aufgedeckt und versteuert. Gerade bei wertvollen Immobilien kann das existenzbedrohend sein.
Neu: Das MoPeG-Risiko ab 2024
Seit dem MoPeG (ab 1.1.2024) richten sich die Stimmrechte in einer GbR im Zweifel nach den Beteiligungsverhältnissen statt nach Köpfen. Strukturen, die bisher über das „Kopfteilprinzip“ bewusst keine personelle Verflechtung hatten, können dadurch ungewollt in eine Betriebsaufspaltung rutschen – oder eine bestehende beenden. Gesellschaftsverträge sollten auf klare Stimmrechtsregeln geprüft werden.
So unterstützen wir Sie
Wir prüfen Ihre Struktur, bevor es das Finanzamt tut – erkennen die Verflechtung, gestalten Verträge rechtssicher und sichern Ihre stillen Reserven. Hier zahlt unsere vorausschauende, betriebswirtschaftliche Beratung besonders ein – für Unternehmen in der Pfalz und im Rhein-Neckar-Raum, seit 1990.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich eine Betriebsaufspaltung?
An der Kombination aus Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage und Beherrschung beider Unternehmen.
Was ändert das MoPeG?
Die Stimmrechtslogik bei der GbR – das kann Verflechtungen ungewollt begründen oder beenden.
Warum ist die Beendigung gefährlich?
Weil stille Reserven aufgedeckt und versteuert werden.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung. Sprechen Sie uns für Ihren konkreten Fall gern an.