Der Abschluss entscheidet, wie die Bank Sie sieht
Für die meisten Betriebe ist der Jahresabschluss eine Pflicht, die irgendwann im Frühjahr erledigt wird. Für die Hausbank ist er das wichtigste Dokument des Jahres. Wer in Heidelberg eine Praxis übernimmt, eine Halle in Rohrbach finanziert oder als Gründung aus dem Neuenheimer Feld die erste Finanzierungsrunde vorbereitet, wird an diesen Zahlen gemessen. Deshalb behandeln wir den Abschluss nicht als Rückblick, sondern als Grundlage für das nächste Gespräch.
Was zum Jahresabschluss gehört
Welche Bestandteile nötig sind, hängt von Rechtsform und Größe ab. Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterhalb der Grenzen des § 141 der Abgabenordnung ermitteln ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung. Bilanzierende Betriebe erstellen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalgesellschaften zusätzlich einen Anhang; mittelgroße und große Gesellschaften kommt ein Lagebericht hinzu. Für die Offenlegung im Unternehmensregister gelten je nach Größenklasse unterschiedliche Erleichterungen.
Welche Klasse für Sie gilt, klären wir vorab. Das ist keine Formsache: Von der Einordnung hängt ab, wie viel Sie offenlegen müssen und wie viel Arbeit im Abschluss steckt.
Wo es im Heidelberger Umfeld regelmäßig hakt
Forschungsnahe Betriebe und Fördermittel
Zuschüsse, Forschungszulagen und Fördergelder werden je nach Ausgestaltung unterschiedlich erfasst. Ob ein Betrag als Ertrag, als Minderung der Anschaffungskosten oder als passiver Rechnungsabgrenzungsposten behandelt wird, verändert das Ergebnis erheblich. Wir klären das, bevor der Abschluss steht.
Bauleistungen und teilfertige Arbeiten
Handwerksbetriebe haben zum Stichtag fast immer laufende Aufträge. Teilfertige Arbeiten und erhaltene Anzahlungen richtig abzugrenzen, entscheidet darüber, ob das Ergebnis das Jahr trifft oder verzerrt. Fehler an dieser Stelle fallen in der Betriebsprüfung zuverlässig auf.
Rückstellungen, die vergessen werden
Gewährleistung, Archivierung, ausstehender Urlaub, Jahresabschlusskosten selbst: Diese Posten mindern das Ergebnis zu Recht, werden aber häufig nicht gebildet. Wir gehen sie systematisch durch.
Fristen, die Sie kennen sollten
Steuerlich gilt für beratene Betriebe eine verlängerte Abgabefrist. Handelsrechtlich ist der Abschluss bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich in den ersten drei Monaten nach Geschäftsjahresende aufzustellen, bei kleinen Gesellschaften innerhalb von sechs Monaten. Die Offenlegung folgt gesondert. Welche Termine für Sie gelten, hinterlegen wir zu Jahresbeginn, sodass Sie rechtzeitig wissen, wann Unterlagen gebraucht werden.
Wer früh anfängt, verhandelt stärker: Ein Abschluss, der im Mai vorliegt statt im Dezember, verschafft Ihnen ein Bankgespräch mit aktuellen Zahlen. Warum sich das lohnt, beschreibt unser Beitrag Jahresabschluss früh einplanen.
Wie wir arbeiten
Wenn die laufende Buchhaltung bei uns liegt, ist der Abschluss kein Kraftakt, sondern der letzte Schritt. Die Unterlagen sind bereits digital vorhanden, offene Punkte haben wir unterjährig geklärt. Wie das im Alltag aussieht, steht auf der Seite zur digitalen Buchhaltung in Heidelberg. Führen Sie Ihre Buchhaltung selbst, übernehmen wir den Abschluss trotzdem und stimmen uns vorab ab, in welcher Form wir die Daten brauchen.
Am Ende erhalten Sie nicht nur die Unterlagen, sondern ein Gespräch darüber, was drinsteht. Auffälligkeiten, Vergleich zum Vorjahr, offene Themen für das laufende Jahr. Grundsätzliches zum Ablauf steht auf unserer Seite Jahresabschluss.
Geprüfte Abläufe
Unser Qualitätsmanagement ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und wird von der DQS unabhängig auditiert (Zertifikat 537804 QM15, hier prüfen). Ergänzend führen wir das DStV-Qualitätssiegel für geprüftes Kanzleimanagement. Beides zusammen führen bundesweit nur wenige Steuerkanzleien.
Häufige Fragen
Wann brauchen Sie meine Unterlagen?
Für einen Abschluss bis zum Frühsommer sollten die Unterlagen im ersten Quartal vollständig sein. Liegt die Buchhaltung bei uns, entfällt der größte Teil davon ohnehin.
Muss ich meinen Abschluss veröffentlichen?
Kapitalgesellschaften ja, in einem von der Größenklasse abhängigen Umfang. Einzelunternehmen und Personengesellschaften in der Regel nicht.
Können Sie den Abschluss übernehmen, wenn ein anderer Berater die Buchhaltung macht?
Ja. Wir stimmen die Datenübergabe im Vorfeld ab.
Was kostet der Jahresabschluss?
Abgerechnet wird nach § 35 der Steuerberatervergütungsverordnung; maßgeblich sind Bilanzsumme und Betriebsleistung. Die Systematik erklären wir auf unserer Honorarseite.
Termin vereinbaren
Unser Heidelberger Büro finden Sie in der Friedrich-Ebert-Anlage 12, rund zehn Minuten mit der Straßenbahn ab Hauptbahnhof. Rufen Sie an unter 06221 321909-0, schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder sehen Sie sich zuerst unsere Seite Steuerberater in Heidelberg an.