In vielen Betrieben in der Pfalz und im Rhein-Neckar-Raum steht der Generationswechsel an — im Handwerk, in der Industrie und besonders im Weinbau. Eine geordnete Übergabe braucht Vorlauf: erfahrungsgemäß mehrere Jahre. Wer früh beginnt, hat mehr Gestaltungsmöglichkeiten; wer spät beginnt, muss nehmen, was übrig bleibt.

Als Familienkanzlei in zweiter Generation kennen wir beide Seiten des Tisches — den Übergeber und den Übernehmer.

Die vier Fragen, die am Anfang stehen

An wen? Familienintern, an Mitarbeitende oder an einen Dritten — die Antwort bestimmt fast alles Weitere. Bei der Familienlösung stehen Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Ausgleich unter Geschwistern im Vordergrund; beim Verkauf an Dritte die Bewertung und die Besteuerung des Veräußerungsgewinns.

Was ist der Betrieb wert? Ertragswert, Substanzwert, branchenübliche Verfahren — je nach Betriebsart und Anlass. Der steuerliche Wert und der Preis, den ein Käufer zahlt, sind zwei verschiedene Größen.

Was passiert mit dem Vermögen, das nicht mitgeht? Betriebsgrundstücke, Wohnhäuser, Maschinen im Sonderbetriebsvermögen. Wird hier unsauber getrennt, können stille Reserven aufgedeckt werden, ohne dass Geld fließt.

Wovon lebt der Übergeber danach? Versorgungsleistungen, Nießbrauch, Wohnrecht oder Rentenzahlungen — jede Variante hat andere steuerliche Folgen für beide Seiten.

Steuerliche Themen, die wir dabei prüfen

Erbschaft- und Schenkungsteuer. Freibeträge, Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen und deren Behaltensfristen, Vorschenkungen und ihre Zehnjahresfristen. Bei Grundbesitz lohnt regelmäßig die Frage, ob der pauschal ermittelte Wert dem tatsächlichen entspricht — dazu unser Beitrag Erbschaft & Schenkung: mit Gutachten den Grundbesitzwert richtig ansetzen.

Betriebsaufspaltung. Häufig entsteht sie unbemerkt — und endet bei der Übergabe ebenso unbemerkt, mit teuren Folgen. Mehr dazu in Betriebsaufspaltung: erkennen, verhindern, sichern.

Rechtsform. Manchmal ist eine Umwandlung vor der Übergabe sinnvoll, etwa um Anteile teilbar zu machen oder Haftung zu trennen. Solche Schritte brauchen Fristen und Vorlauf.

Veräußerungsgewinn. Freibetrag und ermäßigter Steuersatz sind an Voraussetzungen gebunden, unter anderem an Alter beziehungsweise Berufsunfähigkeit und daran, dass sie nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden können.

Besonderheiten im Weinbau

Bei Weingütern kommen eigene Fragen hinzu: die Bewertung von Rebflächen und Weinvorräten über mehrere Jahrgänge, die Behandlung von Betriebsgebäuden und Kellertechnik sowie die Frage, ob die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG fortgeführt wird. Ausführlich in unserem Beitrag Betriebsnachfolge im Weingut.

Wie wir vorgehen

  1. Bestandsaufnahme. Was gehört zum Betrieb, was privat? Wie ist die Gesellschafterstruktur, wer ist beteiligt, welche Verträge bestehen?
  2. Zielbild. Wer soll übernehmen, wann, und was braucht der Übergeber zum Leben?
  3. Varianten rechnen. Wir stellen die steuerlichen Folgen der Wege gegenüber — als Entscheidungsgrundlage, nicht als Empfehlung von der Stange.
  4. Umsetzung begleiten. In Abstimmung mit Notar und, wo nötig, Rechtsanwalt. Fristen und Behaltensregelungen behalten wir danach im Blick.

Häufige Fragen

Wann sollten wir anfangen?
Fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt ist keine Übertreibung. Viele Gestaltungen sind an Fristen gebunden, die erst nach Jahren wirken.

Wir haben noch keinen Nachfolger. Lohnt ein Gespräch trotzdem?
Ja. Gerade dann geht es darum, den Betrieb so aufzustellen, dass er übergabefähig ist — unabhängig davon, wer übernimmt.

Arbeiten Sie mit Notar und Anwalt zusammen?
Ja. Die steuerliche Gestaltung stimmen wir mit den rechtlichen Beratern ab, damit Gesellschafts- und Übergabeverträge zusammenpassen.

Betreuen Sie auch die Zeit nach der Übergabe?
Ja. Behaltensfristen und Nachbewertungen laufen teils über Jahre; wir behalten sie im Blick.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.

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