Lohnbuchhaltung: Lohn- und Gehaltsabrechnung vom Steuerberater
Eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine zentrale und unverzichtbare Angelegenheit. Die Abrechnungen müssen präzise und fehlerfrei sein, denn eine fehlerhafte Lohnabrechnung kann nicht nur zu Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine korrekte und qualifizierte Lohnbuchhaltung erfordert umfangreiches Fachwissen und ein hohes Maß an Genauigkeit, gepaart mit einem Verständnis für die komplexen und ständig wechselnden gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die Lohnbuchhaltung umfasst ein breites Spektrum an Einzelfragen aus den Bereichen Steuerrecht, wie der Lohnsteuer, und den Beitragspflichten zur Sozialversicherung. Hinzu kommen zahlreiche Einflussfaktoren aus dem Arbeitsrecht, wie zum Beispiel die Einhaltung des Mindestlohns, Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsabgeltung und die Abrechnung von Überstunden. Zudem sind Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht unerlässlich, einschließlich der gesetzlichen Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung.
Unerlässliche Voraussetzungen für eine professionelle Lohnbuchhaltung sind daher tiefgehende Detailkenntnisse der einschlägigen Gesetze, Richtlinien und Verordnungen. Dazu gehören unter anderem die Lohnsteuer-Richtlinien, das Sozialgesetzbuch (SGB), das Arbeitszeitgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz. Außerdem sind aktuelle Informationen zu Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und spezifischen arbeitsrechtlichen Regelungen erforderlich. Um den laufenden Änderungen im Steuerrecht und den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften gerecht zu werden, bilden sich unsere Mitarbeiter in diesem Themenbereich kontinuierlich weiter. Sie nehmen regelmäßig an Seminaren, Schulungen und Fortbildungen teil, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und die gesetzlichen Vorgaben sicher umzusetzen.
Wir als Steuerberater stellen Ihnen gerne unser umfassendes Know-how zur Verfügung, das wir durch langjährige Erfahrung und ständige Weiterbildung erworben haben. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von Entgeltabrechnungen, die Berechnung von Sonderzahlungen, die Abwicklung von Elternzeit und Mutterschutz, die Beratung zu Nettolohnoptimierung und steuerfreien Gehaltsbestandteilen sowie die Unterstützung bei Betriebsprüfungen durch Finanzämter und Sozialversicherungsträger. Als Steuerberatung verstehen wir uns als Ihr verlässlicher Partner, der Ihnen hilft, die Herausforderungen der Lohnbuchhaltung sicher und effizient zu meistern.
Für zwei Branchen gelten eigene Regeln, die wir gesondert darstellen: Lohnabrechnung für Weingüter mit Lesehelfern, kurzfristiger Beschäftigung und der Pauschale nach § 40a Abs. 3 EStG sowie Lohnabrechnung für Bau und Handwerk mit SOKA-BAU, Winterbeschäftigungsumlage und Bauabzugsteuer.
Sie möchten die Lohnbuchhaltung auslagern? Der Start ist unkompliziert: Sie übergeben uns Stammdaten und Arbeitsverträge, wir richten die Abrechnung in DATEV ein und übernehmen ab dem vereinbarten Monat alle Meldungen an Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaft. Auch mitten im Jahr ist der Wechsel möglich; die Lohnkonten übernehmen wir vom bisherigen Abrechner. Die Vergütung richtet sich nach § 34 StBVV und damit nach der Zahl der Abrechnungen, Sie zahlen also je Mitarbeiter und Monat. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unser Beitrag zum Auslagern der Lohnbuchhaltung; für Betriebe im Raum Heidelberg gibt es eine eigene Standortseite.
UNSERE LEISTUNGEN FÜR IHRE LOHNBUCHHALTUNG
Gerne übernehmen wir als Steuerberater diese komplexen Aufgaben für Sie bzw. Ihr Unternehmen. Unser Ziel ist es, Ihre Verwaltungstätigkeiten auf diesem Gebiet so gering wie möglich zu halten. Um die Lohn- und Gehaltsabrechnungen termingerecht bearbeiten zu können, stellen wir Ihnen per E-Mail und auch über unsere Homepage umfangreiche Arbeitshilfen zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen ein speziell an Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Leistungsangebot:
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. Entgeltabrechnung für Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, KG, GmbH & Co. KG…) und Kapitalgesellschaften (GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)…)
- Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen
- Unterstützung des Managements beim Personal-Controlling
- Elektronische Übermittlung an Sozialversicherungsträger und an das Finanzamt
- Verrechnung von Reisekosten, Überstunden, Prämien
- Beratung zur Gestaltung von Löhnen und Gehältern
- Betreuung bei Lohnsteuerprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen
- Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Fragen
- Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
- Beratung zu aktuellen Gesetzesänderungen im Lohnsteuerrecht, zu Mindestlohn und Meldepflichten
- Bestens ausgebildete Bilanzbuchhalter, Finanzbuchhalter, Lohnbuchhalter bzw. Gehaltsbuchhalter und Steuerfachwirte übernehmen Ihre Lohn- und Gehaltsbuchführung
- Über unsere Kooperationspartner unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen bei Fragen rund um das Arbeitsrecht
- Anmelden und Abmelden bei den Krankenkassen
- Meldungen an Berufsgenossenschaften
- Steuerrechtliche Beratung und Erstellung von Dienstverträgen
- Erstellen von Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung
- Unterstützung Ihres Buchhalters bei eigener Buchführung
- Pflege von Personal-Akten
- Erfassung und Überprüfung von Reisekostenabrechnungen
- Ermittlung steuer- und sozialversicherungspflichtiger Lohn-/ Gehaltsbestandteile
Unser Team steht Ihnen in den Niederlassungen in Bad Dürkheim, Bockenheim bei Grünstadt und Heidelberg bei der Führung Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchhaltung und Fragen rund um Lohn und Gehalt als Partner gerne zur Verfügung!
WEITERE INFORMATIONEN ZUR LOHNBUCHHALTUNG
Was in der Lohnabrechnung regelmäßig zu Nachfragen führt
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuer- und beitragsfrei — aber nur, wenn sie zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden und die tatsächlich geleisteten Stunden nachgewiesen sind. Pauschale Abgeltungen ohne Einzelnachweis halten einer Lohnsteuer-Außenprüfung selten stand.
Sachbezüge und Gutscheine bleiben bis zur monatlichen Freigrenze steuerfrei. Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig — und die Abgrenzung zum Barlohn entscheidet mit.
Der Firmenwagen ist der häufigste Streitpunkt überhaupt. Bei rein elektrischen Fahrzeugen gilt statt der Ein-Prozent-Regelung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises; die maßgebliche Grenze wurde zum 1. Juli 2025 von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben. Ein Fahrtenbuch wird nur anerkannt, wenn es zeitnah und geschlossen geführt wurde.
Kurzfristige Beschäftigung und Minijobs — hier entscheiden Aufzeichnungen über Arbeitszeiten und die korrekte Einordnung. Bei Saisonarbeit, etwa Lesehelfern im Weinbau, kommen Meldepflichten und Nachweise zur Versicherungspflicht hinzu.
Bau- und Handwerksbetriebe haben zusätzliche Pflichten: Sofortmeldung, Mitführungspflichten, Nachweise für die Sozialkassenverfahren.
Für Betriebe im Rhein-Neckar-Raum haben wir die örtlichen Besonderheiten gesondert beschrieben, siehe Lohnbuchhaltung Heidelberg.
Die Eckwerte 2026 auf einen Blick
Drei Zahlen bestimmen jede Lohnabrechnung in diesem Jahr:
- Mindestlohn: 13,90 Euro je Zeitstunde seit dem 1. Januar 2026, ab dem 1. Januar 2027 dann 14,60 Euro.
- Minijob-Grenze: 603 Euro im Monat. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt 2027 auf 633 Euro.
- Übergangsbereich (Midijob): 603,01 bis 2.000 Euro.
Bei schwankenden Stunden entscheidet nicht die Abrechnung, sondern die laufende Überwachung: Wer die Minijob-Grenze reißt, verliert die Geringfügigkeit rückwirkend.
Zuschläge: steuerfrei ist nicht gleich beitragsfrei
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind steuerfrei bis zu einem Grundlohn von 50 Euro je Stunde, beitragsfrei in der Sozialversicherung aber nur bis 25 Euro. Bei höheren Schichtlöhnen entstehen also Beiträge, obwohl steuerlich alles stimmt. Das ist eine der häufigsten Feststellungen in der Sozialversicherungsprüfung. Eine reine Schicht- oder Wechselschichtzulage ist im Übrigen weder steuer- noch beitragsfrei.
Die Fristen im Monatsrhythmus
- Lohnsteueranmeldung: bis zum 10. des Folgemonats
- Beitragsnachweis: bis zum fünftletzten Bankarbeitstag
- Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge: drittletzter Bankarbeitstag
- Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft: bis zum 16. Februar
Wer haftet
Die Abrechnung lässt sich auslagern, die Arbeitgeberpflichten nicht. Schuldner der Lohnsteuer bleibt nach § 42d EStG der Arbeitgeber, Schuldner der Sozialversicherungsbeiträge nach § 28e SGB IV ebenso. Bei nicht abgeführten Arbeitnehmerbeiträgen kommt § 266a StGB ins Spiel. Unsere Aufgabe ist es, dass diese Verantwortung nicht zum Risiko wird.
Wie die Zusammenarbeit abläuft
- Übernahme. Wir übernehmen die Personalstammdaten vom bisherigen Berater oder aus Ihrem System — auch mitten im Jahr.
- Datenweg festlegen. Stundenzettel, Zeiterfassung oder Schnittstelle aus Ihrer Software; monatlich zu einem festen Termin.
- Abrechnung und Meldungen. Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweise, Meldungen an die Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft laufen über uns.
- Auswertungen. Lohnjournal, Buchungsbeleg und Kostenstellenauswertung — auf Wunsch mit Übergabe in die Finanzbuchhaltung.
- Prüfungen. Bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen begleiten wir Sie; siehe auch Betriebsprüfung.
Digital statt Papier
Ihre Mitarbeitenden erhalten die Abrechnung auf Wunsch digital statt auf Papier; Sie selbst greifen jederzeit auf Auswertungen zu. Wie wir das aufsetzen, steht auf der Seite Digitale Buchhaltung. Zugänge und Unterlagenübermittlung finden Sie im Mandantenbereich.
Wir rechnen für Betriebe an unseren Standorten Bockenheim, Bad Dürkheim und Heidelberg ab — vom Einzelunternehmen mit einer Aushilfe bis zum Industriebetrieb im Schichtbetrieb.
Diese Hinweise geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.
ARBEITSRECHT
Alles rund um den Arbeitsvertrag und Rechte sowie Pflichten.
REISEKOSTENSÄTZE
Welche Reisekostensätze gelten in welchen Ländern? Eine Übersicht über die Reisekostensätze finden Sie auf der Travel Management Seite des Bundes.
STEUERFREIE LOHNBESTANDTEILE
Welche Lohnbestandteile sind für Arbeitnehmer von der Steuer befreit? Beispiele finden Sie auf der Seite vom Zoll.
FÜR SIE UND IHRE MITARBEITER NUR DAS BESTE
Häufig gestellte Fragen zur Lohnbuchhaltung
Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben rund um die Lohnbuchhaltung, von der Erstellung der Gehaltsabrechnungen bis hin zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten, wie die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und die Meldungen an das Finanzamt.
Durch die Auslagerung der Lohnbuchhaltung können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Zudem verringert sich das Risiko von Fehlern, und Sie profitieren von unserer Expertise in steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.
Die Lohnabrechnung erfolgt in der Regel monatlich. Wir erstellen für Sie die Gehaltsabrechnungen und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Fristen eingehalten werden.
Sie stellen uns die notwendigen Informationen wie Arbeitsverträge, Stundennachweise und Änderungen bei Gehältern oder Personal zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest.
Ja, bei der Steuerberatung Rösener setzen wir auf digitale Lösungen, um Ihnen eine effiziente und sichere Abwicklung der Lohnbuchhaltung zu ermöglichen. Dies beinhaltet die elektronische Übermittlung der Lohnabrechnungen sowie die Meldungen an Behörden.
Die Kosten hängen von der Anzahl der Mitarbeiter und dem Umfang der gewünschten Leistungen ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot basierend auf Ihren Anforderungen. Grundlage ist § 34 StBVV: abgerechnet wird je Mitarbeiter und Abrechnungsmonat, ergänzt um Einrichtung und Jahresarbeiten. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot.
Ein Wechsel ist zu jedem Monatswechsel möglich. Wir übernehmen die Lohnkonten und Stammdaten vom bisherigen Abrechner, prüfen die laufenden Meldungen und führen die Abrechnung nahtlos fort. Für Ihre Mitarbeiter ändert sich nichts.
WEITERE KOMPETENZEN
Wir bieten eine kompetente und ganzheitliche Steuerberatung & Beratung für Ihr Unternehmen, wie auch für Sie als Privatperson. Hier stehen wir Ihnen mit einem breiten Leistungsangebot zur Verfügung.
DIGITALE FINANZBUCHHALTUNG
Die Zukunft der Buchhaltung ist digital. Ein Onlinedatenaustausch zwischen der Kanzlei und dem Mandanten ermöglicht vielfältige Erleichterungen und eröffnet Chancen für eine noch bessere Unternehmenssteuerung.
JAHRESABSCHLUSS
Die Erstellung eines Jahresabschlusses setzt umfassendes Wissen zu handels- und steuerrechtlichen Vorschriften voraus. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.
STEUERBERATUNG
Das Steuerrecht ist umfassend, viele Details und Neuerungen sind zu beachten. Umfangreiches Know-how und laufende Weiterbildung sind dafür erforderlich. Wir beraten Sie gerne.
LOHNBUCHHALTUNG
In Sachen Lohnbuchhaltung ist aktuelles Wissen im Steuerrecht essentiell. Wir bieten Ihnen gerne unser Know-how in diesem Bereich an und sorgen für höchste Abrechnungssicherheit.
TERMINVEREINBARUNG / ANFRAGE