Weinbau ist eine Branche mit eigenen Regeln – vom Wetterrisiko über schwankende Erträge bis zu langen Reifezeiten. Entsprechend braucht die Steuerberatung für Winzer und Weingüter Branchenwissen. In der Pfalz begleiten wir Weinbaubetriebe seit 1990.
Gewinnermittlung & Bewertung
Ob Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbebetrieb: Die richtige Gewinnermittlung und die Bewertung von Weinvorräten und -beständen sind entscheidend – gerade bei mehreren Jahrgängen im Keller. Fehler hier wirken sich über Jahre aus.
Umsatzsteuer & Investitionen
Bei der Umsatzsteuer stellt sich oft die Frage nach der Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) gegenüber der Regelbesteuerung – die Vorteilhaftigkeit ist regelmäßig zu prüfen, da die Sätze angepasst werden. Für Investitionen in Maschinen und Technik lohnt der Blick auf den Investitionsabzugsbetrag § 7g.
Persönlich in der Region
Wir verbinden Branchenwissen mit digitaler, persönlicher Betreuung – mehr auf unseren Seiten Winzer & Weingüter und Steuerberater Bad Dürkheim.
Häufige Fragen
Lohnt sich die Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24)?
Das hängt vom Betrieb ab und ist regelmäßig zu prüfen, weil die Sätze angepasst werden. Wir rechnen die Varianten für Sie durch.
Wie werden Weinvorräte bewertet?
Nach den steuerlichen Bewertungsregeln – hier steckt viel Detail, das sich über Jahre auswirkt. Eine saubere Erfassung ist wichtig.
Beraten Sie auch bei der Betriebsnachfolge im Weinbau?
Ja, gerade im Weinbau ist die Nachfolge ein zentrales Thema – am besten früh geplant.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.