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Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen: Betrieb sichern, Werte erhalten

Die Unternehmensnachfolge entscheidet über den Fortbestand eines Betriebs – und wird trotzdem oft zu spät angegangen. Gerade in Handwerk, Industrie und Familienbetrieben lohnt es sich, früh zu planen.

Beratungsgespräch mit der Kanzleileitung der Steuerberatung Rösener
Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen: Betrieb sichern, Werte erhalten

Warum früh planen?

Eine gute Nachfolge braucht Zeit: für die Suche und den Aufbau des Nachfolgers, für die Struktur und für steuerlich saubere Übergänge. Wer erst kurz vor knapp plant, verliert Gestaltungsspielraum, und im schlimmsten Fall greifen die gesetzlichen Erbregelungen. Ein weiterer Grund, jetzt zu handeln: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer, unter anderem über die Verschonung von Betriebsvermögen. Wie es ausgeht, weiß niemand, aber die heutigen Regeln sind bekannt.

Wege der Übergabe

  • Übergabe innerhalb der Familie (Schenkung/vorweggenommene Erbfolge)
  • Verkauf an Mitarbeitende oder Dritte
  • schrittweise Übertragung mit Übergangsphase

Steuer & Bewertung

Betriebsvermögen ist bei einer Übergabe zu 85 % verschont, auf Antrag sogar zu 100 %. Der Preis dafür sind Bindungen: fünf beziehungsweise sieben Jahre Behaltensfrist, eine Lohnsumme von 400 beziehungsweise 700 % und eine Verwaltungsvermögensquote, die nicht überschritten werden darf. Ab einem Erwerb von 26 Mio. Euro greift ein eigenes Regime. Familienunternehmen mit Entnahme- und Verfügungsbeschränkungen im Gesellschaftsvertrag können zusätzlich einen Vorwegabschlag von bis zu 30 % erhalten.

Zwei Punkte, die in der Praxis über die Nachfolge entscheiden, stehen nicht im Steuerrecht. Der eine ist die vorweggenommene Erbfolge: Sie ermöglicht die Übertragung zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG, wobei bei einem Vorbehaltsnießbrauch seit 2025 genauer hinzusehen ist. Der andere sind Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche der übrigen Kinder, der häufigste Streitpunkt bei Familienübergaben. Wer zu Lebzeiten überträgt, schmilzt den Ergänzungsanspruch um ein Zehntel pro Jahr ab.

Bei der Übergabe von Betriebsvermögen sind Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie mögliche Verschonungsregeln zu beachten – und die Bewertung ist oft der Knackpunkt. Wie ein Gutachten den Wert realistisch hält, lesen Sie im Beitrag Erbschaft & Schenkung: Grundbesitzwert richtig ansetzen.

So unterstützen wir Sie

Wir strukturieren die Nachfolge steuerlich und betriebswirtschaftlich. Für Betriebe in Handwerk und Industrie.

Häufige Fragen

Wann sollte ich die Nachfolge angehen?

So früh wie möglich – idealerweise mehrere Jahre vor der geplanten Übergabe.

Fällt bei der Übergabe Steuer an?

Möglicherweise Erbschaft- oder Schenkungsteuer; es gibt Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Der Einzelfall entscheidet.

Warum ist die Bewertung so wichtig?

Weil sie die Steuer- und Ausgleichslast maßgeblich bestimmt – hier lohnt sorgfältige Vorbereitung.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

Steht bei Ihnen die Übergabe an? Auf unserer Seite Unternehmensnachfolge haben wir zusammengestellt, welche steuerlichen Fragen zu klären sind und wie viel Vorlauf eine geordnete Übergabe braucht.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die fachliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei der Reiner Rösener Steuerberatungsgesellschaft mbH.

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