Entgeltabrechnung für Wormser Betriebe: Schicht und Baulohn, Lesehelfer im Weinbau, Meldewesen und Nachweispflichten.
Weinbau, Handwerk und produzierendes Gewerbe prägen unsere Mandantschaft. Drei Welten mit ganz eigenen Fragen, in denen wir uns seit Jahren bewegen.
In der Pfalz und im Rhein-Neckar-Raum sitzen etliche Zulieferer und Fertigungsbetriebe. Wir planen mit ihnen Investitionen, führen die Buchhaltung und begleiten die Betriebsprüfung.

Handwerksbetriebe an der Weinstraße geben Buchhaltung und Lohn bei uns ab. So bleibt mehr Zeit für die eigentliche Arbeit.

Seit Jahrzehnten betreuen wir Weingüter in der Pfalz und in Rheinhessen. Pauschalierung, Flächenbewertung, Straußwirtschaft, Hofnachfolge: alles schon oft gerechnet.

Ihre Belege erreichen uns digital, ob aus dem Weingut, der Werkstatt oder dem Büro. In die Gutleutstraße müssen Sie dafür nicht.
Den Jahresabschluss erstellen wir fristsicher, für Weingüter ebenso wie für Handwerksbetriebe und Gastgeber der Region.
Ein fester Ansprechpartner statt wechselnder Zuständigkeiten.
Saisonkräfte, Aushilfen, Erntehelfer: An der Weinstraße ist das der Normalfall, und wir rechnen es routiniert ab.
Die Wirtschaft in Worms ist gemischt: Industrie und Zulieferer mit Schichtbetrieb, Handwerk mit wechselnden Baustellen, Weingüter mit Saisonkräften in der Lese, dazu Handel und Gastronomie in der Innenstadt. Jede dieser Gruppen bringt eigene Fallstricke in die Lohnabrechnung — und alle drei Prüfungsarten, die es gibt, schauen genau dorthin.
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit bleiben innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuer- und beitragsfrei, aber nur wenn sie zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden und die geleisteten Stunden nachgewiesen sind. Pauschal abgegoltene Zuschläge ohne Einzelnachweis halten einer Lohnsteuer-Außenprüfung selten stand. Wir richten die Abrechnung so ein, dass der Nachweis aus dem System kommt.
Im Baugewerbe gilt die Sofortmeldepflicht: Die Anmeldung muss vor Arbeitsaufnahme vorliegen, nicht am Monatsende. Dazu kommen Mindestlohndokumentation und die Frage, ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt — davon hängt ab, wie Fahrten und Verpflegungsmehraufwand behandelt werden. Einzelheiten auf unserer Seite zur Lohnabrechnung in Bau und Handwerk.
Im Wonnegau prägt die Lese den Herbst. Kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, aber nur innerhalb enger Grenzen bei Dauer und Berufsmäßigkeit. Wird die Grenze überschritten, wird rückwirkend beitragspflichtig — ein Fall, den Prüfer gezielt suchen. Näheres auf unserer Seite zur Lohnabrechnung in Weingütern.
Gutscheine und Sachbezüge bleiben bis zur monatlichen Freigrenze steuerfrei; ein Euro darüber macht den gesamten Betrag steuerpflichtig. Beim Firmenwagen entscheidet die Wahl zwischen Ein-Prozent-Regelung und Fahrtenbuch oft über vierstellige Beträge im Jahr, bei Elektrofahrzeugen gelten günstigere Ansätze.
Stammdaten und Stundenmeldungen laufen über DATEV Unternehmen online. Wir übernehmen Abrechnung, Meldungen an Krankenkassen, Finanzamt und Berufsgenossenschaft sowie die Fristenkontrolle; Ihre Beschäftigten erhalten die Abrechnung digital. Grundsätzliches auf unserer Seite zur Lohnbuchhaltung.
Abgerechnet wird nach § 34 der Steuerberatervergütungsverordnung je Arbeitnehmer und Abrechnungsmonat, wahlweise pauschal — Systematik auf unserer Honorarseite. Ein Wechsel ist zu jedem Monatswechsel möglich; bei DATEV-Vorgängern übernehmen wir die Lohnkonten ohne Neuerfassung, siehe Leitfaden zum Steuerberaterwechsel.
Nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert, unabhängig auditiert von der DQS (Zertifikat 537804 QM15, hier prüfen), ergänzt um das DStV-Qualitätssiegel.
Haben Sie ein Büro in Worms?
Nein. Zuständig ist unser Hauptsitz in Bockenheim, rund 25 Kilometer entfernt. Im Alltag spielt das keine Rolle; für Termine kommen wir in den Betrieb.
Ab wann lohnt sich das Auslagern?
Meist ab dem ersten Beschäftigten, weil Meldewesen und Fristen unabhängig von der Mitarbeiterzahl anfallen.
Können Sie mitten im Jahr übernehmen?
Ja, zu jedem Monatswechsel.
Rosenstraße 9
67278 Bockenheim a. d. Weinstraße
Mo–Do 8–17 Uhr · Fr 8–13 Uhr
Friedrich-Ebert-Anlage 12
69117 Heidelberg
Mo–Do 8–17 Uhr · Fr 8–13 Uhr
Und wenn Sie nicht zu uns kommen können, kommen wir zu Ihnen: Beratung vor Ort auch in Grünstadt, Freinsheim und Eisenberg — direkt in Ihrem Betrieb.
Im kostenlosen Erstgespräch lernen Sie unser Bad Dürkheimer Team kennen, und wir passen das Angebot an Ihren Betrieb an.
Mitglied der DATEV eG