Verantwortlich für den Inhalt: Matthias Rösener, Steuerberater · Reiner Rösener Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bockenheim an der Weinstraße · Stand: August 2026
DATEV & Digitalisierung
E-Rechnung mit DATEV Unternehmen online: der digitale Belegfluss in der Praxis
Die E-Rechnung ist im B2B-Geschäft angekommen — und DATEV Unternehmen online ist der einfachste Weg, sie sauber zu verarbeiten. Statt PDFs manuell abzutippen, fließen strukturierte Rechnungen automatisch in die Buchhaltung. Dieser Praxis-Leitfaden zeigt, wie der Belegfluss zwischen Ihnen und unserer Kanzlei funktioniert — und was Sie dafür brauchen.
Grundlagen und Fristen erklären wir im Überblicksbeitrag zur E-Rechnung-Pflicht 2025–2028. Hier geht es um die konkrete Umsetzung mit DATEV.

Warum DATEV Unternehmen online?
DATEV Unternehmen online (DUO) ist die Plattform, über die Sie und Ihre Steuerkanzlei Belege digital austauschen. Rechnungen, Kontoauszüge und Kassendaten liegen zentral, revisionssicher und GoBD-konform vor. Für die E-Rechnung ist das ideal: strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD werden direkt eingelesen und müssen nicht abgetippt werden.
So läuft der digitale Belegfluss
1. Eingang: E-Rechnungen landen in Ihrem Rechnungspostfach und werden in DATEV Unternehmen online hochgeladen — manuell oder automatisiert per Belegtransfer.
2. Erkennung: Der strukturierte Datensatz (XML) wird ausgelesen; Rechnungsdaten wie Betrag, Datum und Steuersatz stehen ohne Abtippen bereit.
3. Freigabe: Sie prüfen und geben Belege frei; Notizen und Kostenstellen lassen sich direkt ergänzen.
4. Verbuchung: Unsere Kanzlei verbucht die Belege in DATEV — ohne Medienbruch, mit digitalem Belegbild im Zugriff.
Was Sie dafür brauchen
- Einen DATEV-Unternehmen-online-Zugang (richten wir für Sie ein).
- Ein zentrales Rechnungspostfach für eingehende E-Rechnungen.
- Ein Fakturierungssystem, das EN-16931-konforme Ausgangsrechnungen erzeugt (XRechnung/ZUGFeRD).
- Klare interne Zuständigkeiten für Belegfreigabe und Kassenführung.
Der Nutzen: mehr als nur Pflichterfüllung
Der digitale Belegfluss erfüllt nicht nur die E-Rechnungs-Pflicht, er bringt handfeste Vorteile: aktuellere Auswertungen (BWA nahezu in Echtzeit), weniger Rückfragen, kein Belegchaos zum Jahresende und eine prüfungssichere, GoBD-konforme Archivierung. Gerade für wachsende Betriebe ist das ein echter Effizienzgewinn.
Wir richten DATEV Unternehmen online für Sie ein
Als DATEV-Kanzlei mit Standorten in Bockenheim, Bad Dürkheim und Heidelberg übernehmen wir Einrichtung, Schulung und den laufenden Belegfluss — damit E-Rechnung und digitale Buchhaltung reibungslos laufen. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch.
Häufige Fragen
Kann DATEV Unternehmen online XRechnung und ZUGFeRD verarbeiten?
Ja. Beide EN-16931-konformen Formate werden eingelesen und stehen strukturiert für die Verbuchung bereit.
Muss ich meine Belege noch abtippen?
Nein. Der strukturierte Datensatz der E-Rechnung wird ausgelesen — das manuelle Erfassen entfällt weitgehend.
Ist die Archivierung GoBD-konform?
Die technische Seite ja: Belege werden revisionssicher und maschinell auswertbar aufbewahrt. Zwei Punkte liegen aber bei Ihnen. Erstens ist bei E-Rechnungen der strukturierte XML-Datensatz im Original zu archivieren, ein Bildformat allein genügt nicht. Zweitens verlangen die GoBD eine Verfahrensdokumentation Ihres Belegflusses; die Software allein stellt die Konformität nicht her. Zu den Fristen: Buchungsbelege sind seit 2025 acht Jahre aufzubewahren, Bücher und Jahresabschlüsse weiterhin zehn. Wie die laufende digitale Finanzbuchhaltung darauf aufsetzt, lesen Sie auf unserer Leistungsseite.
Wer richtet den Zugang ein?
Das übernehmen wir für Sie — inklusive Schulung Ihrer Mitarbeiter und Festlegung des Belegflusses.
Weiterlesen: Digitale Buchhaltung. Ihr Steuerberater in Heidelberg, Bad Dürkheim , Grünstadt, Worms, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Mannheim, Speyer und Neustadt an der Weinstraße, Haßloch.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. DATEV Unternehmen online ist ein Produkt der DATEV eG. Stand: Juli 2026.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 14 UStG — Ausstellung von Rechnungen
- § 147 AO — Aufbewahrungspflichten und revisionssichere Archivierung
- BMF — GoBD zur digitalen Belegverarbeitung
- Europäische Norm EN 16931 — Grundlage für XRechnung und ZUGFeRD
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand August 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.