Ob Sie schon bei uns sind oder gerade überlegen: Auf dieser Seite finden Sie die direkten Wege zu uns — Zugänge zu den digitalen Anwendungen, den sicheren Weg für Ihre Unterlagen und den Einstieg für neue Mandate.

Ihre digitalen Zugänge

DATEV Unternehmen online — das Portal für laufende Buchhaltung und Lohn. Belege hochladen oder per App fotografieren, Kontoumsätze abrufen, Auswertungen einsehen, Zahlungsverkehr freigeben. Sie sehen Ihre Zahlen, sobald sie gebucht sind, nicht erst zum Jahresabschluss.
Zu DATEV Unternehmen online

DATEV Meine Steuern — der digitale Ordner für Ihre private Steuererklärung. Belege das ganze Jahr über einstellen statt im Frühjahr zu suchen; wir greifen direkt darauf zu.
Zu DATEV Meine Steuern

Sie haben noch keinen Zugang? Wir richten ihn ein — melden Sie sich kurz, dann bekommen Sie die Zugangsdaten von DATEV direkt.

Unterlagen sicher an uns übermitteln

Bitte senden Sie sensible Dokumente nicht als unverschlüsselten E-Mail-Anhang. Über DATEV Unternehmen online und Meine Steuern läuft die Übermittlung verschlüsselt; für einzelne Vorgänge stellen wir auf Wunsch einen gesonderten Upload-Zugang bereit.

Was wir typischerweise brauchen:

Bitte geben Sie bei jeder Übermittlung Ihre Mandantennummer und ein Stichwort zum Vorgang an — etwa „Erbfall Muster, Grundstück Musterstraße“. So landet die Unterlage direkt beim richtigen Sachbearbeiter, und wir können sie einem Vorgang zuordnen, statt nachzufragen.

Neues Mandat

Sie überlegen zu wechseln oder gründen gerade? Der Ablauf ist überschaubar:

  1. Kostenfreies Erstgespräch — telefonisch, digital oder bei uns. Wir klären Ihren Bedarf und ob wir zueinander passen.
  2. Angebot und Vollmacht — Sie erhalten eine transparente Kostenübersicht, bevor wir starten.
  3. Unterlagenübernahme — wir holen die Unterlagen beim bisherigen Berater ab. Ihr Aufwand bleibt gering, ein Gespräch mit dem Vorberater ist nicht nötig.
  4. Digitale Einrichtung — Zugänge, Belegweg, Bankanbindung, Auswertungen.
  5. Laufende Betreuung — mit fester Ansprechperson.

Was wir für den Start brauchen: letzter Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, letzte Steuerbescheide, Gesellschaftsvertrag falls vorhanden, Angaben zu Mitarbeitenden. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Für passende Unternehmen sind derzeit Kapazitäten frei. Erstgespräch anfragen oder direkt anrufen: Bockenheim 06359 9430-0 · Bad Dürkheim 06322 985850-0 · Heidelberg 06221 321909-0

Prüfen lassen — drei Punkte, die sich lohnen

Manche Themen lohnen einen kurzen Blick, auch wenn gerade nichts ansteht. Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, sprechen Sie uns an.

Liegt bei Ihnen eine Betriebsaufspaltung vor?

Typischer Fall: Der Betrieb läuft als GmbH, die Halle gehört Ihnen persönlich oder einer Familiengesellschaft und wird vermietet. Dann sind die Vermietungseinkünfte gewerblich, und das Grundstück ist steuerverhaftet. Kritisch wird es beim Ende — Anteilsübertragung, Ausscheiden eines Gesellschafters, Verkauf: Die stillen Reserven werden aufgedeckt, ohne dass Geld fließt. Seit dem MoPeG 2024 kann bereits eine Änderung des Gesellschaftsvertrags einer Besitz-GbR die Betriebsaufspaltung auslösen. Für eine erste Einordnung genügen Gesellschafts- und Mietverträge sowie die Beteiligungsübersicht. Mehr auf der Seite Betriebsaufspaltung.

Sind Ihre Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung ausgeschöpft?

Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung — 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder je Elternteil, 200.000 Euro für Enkel. Wer mit fünfzig überträgt statt mit siebzig, nutzt denselben Freibetrag zwei- oder dreimal. Diese Zeit lässt sich nicht nachholen. Bei Grundbesitz kommt hinzu, dass die pauschalen Bewertungsverfahren häufig über dem tatsächlichen Verkehrswert liegen; der Nachweis eines niedrigeren Werts ist gesetzlich vorgesehen. Mehr unter Erbschaft & Schenkung.

Versteuern Sie Ihren E-Dienstwagen richtig?

Für rein elektrische Dienstwagen gilt statt der Ein-Prozent-Regelung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises. Die maßgebliche Preisgrenze wurde zum 1. Juli 2025 von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben — für Anschaffungen bis Ende 2023 lag sie noch bei 60.000 Euro. Liegt der Bruttolistenpreis darüber, greift die Halb-Prozent-Regelung; diese gilt auch für Hybride, die die gesetzlichen Voraussetzungen zu Reichweite oder Emissionen erfüllen. Die Regelung ist derzeit bis Ende 2030 befristet.

Wer ein Fahrzeug vor der Anhebung angeschafft hat oder eine Neuanschaffung plant, sollte die Zuordnung prüfen lassen — die maßgebliche Grenze richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anschaffung. Ebenso lohnt der Vergleich zwischen pauschaler Methode und Fahrtenbuch.

Diese Hinweise geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.

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