Wer forscht oder entwickelt, kann sich einen Teil der Kosten vom Staat zurückholen – auch kleine und mittlere Industriebetriebe.
Im Chemie- und Industrieumfeld rund um Ludwigshafen entwickeln viele Zulieferer und Mittelständler neue Verfahren, Werkstoffe oder Prozesse. Die steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz ist ein oft übersehener Weg, einen Teil dieser Kosten als Steuergutschrift zurückzuerhalten – unabhängig davon, ob der Betrieb Gewinn macht.

Was gefördert wird
Begünstigt sind Vorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Entscheidend ist der Neuheits- und Risikocharakter – nicht, ob am Ende ein marktfähiges Produkt steht. Auch die Weiterentwicklung bestehender Verfahren kann qualifizieren.
Wie hoch die Förderung ausfällt
- Bemessungsgrundlage: seit 2026 bis zu 12 Mio. Euro im Jahr, zuvor 10 Mio. Euro.
- Fördersatz: 25 %, für kleine und mittlere Unternehmen 35 %. Das ergibt bis zu 3,0 beziehungsweise 4,2 Mio. Euro Zulage pro Jahr.
- Personalkosten für Forschung und Entwicklung bilden die Hauptbemessungsgrundlage. Dazu kommt ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag von 20 % sowie die anteilige Abschreibung von Wirtschaftsgütern, die ausschließlich für Forschung und Entwicklung genutzt werden.
- Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern zählen mit 100 Euro je nachgewiesener Stunde, höchstens 40 Stunden in der Woche.
- Auftragsforschung ist mit 70 % des gezahlten Entgelts begünstigt, sofern der Auftragnehmer im EU- oder EWR-Raum sitzt.
- Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet und bei fehlender Steuerlast ausgezahlt – ein echter Liquiditätsvorteil.
So läuft es ab
Zunächst wird für das Vorhaben eine Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt, die die Förderfähigkeit bestätigt. Der Antrag auf die Zulage selbst ist davon getrennt: Er läuft nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eigenständig über Mein ELSTER, nicht über die Steuererklärung. Das Finanzamt setzt die Zulage in einem eigenen Forschungszulagenbescheid fest; angerechnet wird sie erst bei der nächsten Veranlagung. Eine saubere Dokumentation der Projekte und Stunden ist der Schlüssel.
Häufige Fragen
Können auch kleine Betriebe die Forschungszulage nutzen?
Ja. Anspruchsberechtigt sind Betriebe jeder Größe. Der Fördersatz ist allerdings gestaffelt: 35 % für kleine und mittlere Unternehmen nach der EU-Definition, sonst 25 %.
Gibt es die Zulage auch ohne Gewinn?
Ja. Übersteigt die Zulage die Steuerschuld, wird der Differenzbetrag ausgezahlt.
Zählt auch Auftragsforschung?
Ja, extern vergebene Forschungs- und Entwicklungsleistungen sind anteilig begünstigt.
Wir prüfen für Industrie- und Fertigungsbetriebe, ob und wie sich die Forschungszulage lohnt, und übernehmen Antrag und Nachweis. Für Ihre Region: Steuerberater für Ludwigshafen. Erstgespräch kostenfrei.
Für produzierende Betriebe und Zulieferer haben wir die steuerlichen Kernthemen auf der Seite Industrie & Fertigung zusammengefasst.