Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit kleine Betriebe von der Umsatzsteuer – ein Thema, das für Existenzgründer ebenso wichtig ist wie für nebenberufliche Winzer und Handwerker, die ihren Betrieb neben einer Festanstellung aufbauen. Seit 2025 gelten neue Umsatzgrenzen, zudem wurde die Regelung in mehreren Punkten spürbar verändert. Wer die Vor- und Nachteile kennt, kann die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung gezielt treffen.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?
Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG müssen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und diese folglich auch nicht an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen. Die Regelung gilt automatisch, sobald die gesetzlichen Umsatzgrenzen eingehalten werden – ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Wer die Vorteile nicht nutzen möchte, kann auf die Anwendung verzichten und sich für die Regelbesteuerung entscheiden.
Aktuelle Umsatzgrenzen seit 2025
Der Gesetzgeber hat die Schwellenwerte zum 1. Januar 2025 deutlich angehoben. Seither gilt die Kleinunternehmerregelung, wenn
- der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro netto nicht überschritten hat (zuvor: 22.000 Euro brutto), und
- der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro netto nicht überschreitet (zuvor: 50.000 Euro als reine Prognosegröße).
Ein Detail, das häufig übersehen wird: Seit 2025 sind beide Werte Nettogrößen, vorher waren es Bruttogrenzen. 25.000 Euro netto entsprechen bei 19 % Umsatzsteuer rund 29.750 Euro brutto.
Zwei weitere Punkte gehören dazu. Auch als Kleinunternehmer müssen Sie seit 2025 E-Rechnungen empfangen können, selbst wenn Sie selbst keine ausstellen müssen. Und wer regelmäßig an Kunden im EU-Ausland verkauft, sollte sich die EU-Kleinunternehmerregelung nach § 19a UStG ansehen.
Wichtig für die Praxis: Die 100.000-Euro-Grenze ist seit der Reform keine Prognose mehr, sondern eine feste Grenze. Wird sie im laufenden Jahr tatsächlich überschritten, endet die Kleinunternehmereigenschaft sofort mit dem Umsatz, der zur Überschreitung führt – nicht erst im Folgejahr. Bereits ausgeführte Umsätze bleiben unberührt, ab dem übersteigenden Umsatz muss jedoch Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Für Gründerinnen und Gründer gilt im Jahr der Betriebseröffnung nur die 25.000-Euro-Grenze; eine Hochrechnung auf einen vollen Jahresumsatz ist – anders als früher – nicht mehr vorzunehmen.
Besonderheit für Nebenerwerb: Winzer, Handwerker & Co.
Wer neben einer Festanstellung einen kleinen Weinbaubetrieb führt oder nebenberuflich handwerklich tätig ist, sollte einen Punkt besonders beachten: Für die Umsatzgrenzen zählt der Gesamtumsatz der gesamten unternehmerischen Tätigkeit einer Person – unabhängig davon, ob mehrere Standbeine oder Betriebe bestehen. Wer beispielsweise nebenberuflich Wein ab Hof verkauft und zusätzlich kleinere Aufträge im Handwerk abrechnet, muss beide Umsätze zusammenrechnen. Gerade bei schwankenden Ernten oder saisonalen Auftragsspitzen lohnt sich daher eine unterjährige Beobachtung der Umsatzentwicklung, um eine unerwartete Überschreitung der Grenze rechtzeitig zu erkennen.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Einfachere Rechnungsstellung: kein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer, keine regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
- Preisvorteil bei Privatkunden (B2C): Da kein Umsatzsteueraufschlag erfolgt, sind die Endpreise für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden faktisch günstiger oder die Marge höher.
- Geringerer Verwaltungsaufwand: Weniger Aufzeichnungspflichten erleichtern gerade im Nebenerwerb die laufende Buchführung.
Nachteile und Fallstricke
- Kein Vorsteuerabzug: Investitionen – etwa in Maschinen, Fahrzeuge, Fasslager oder Werkzeug – belasten in voller Rechnungshöhe, ohne dass die enthaltene Umsatzsteuer erstattet wird.
- Nachteil im B2B-Geschäft: Vorsteuerabzugsberechtigten Geschäftskunden ist der gesonderte Steuerausweis wirtschaftlich gleichgültig, da sie ohnehin nur den Nettobetrag tragen. Kleinunternehmer wirken hier mitunter weniger etabliert als regelbesteuerte Wettbewerber.
- Bindungswirkung bei Verzicht: Wer auf die Regelung verzichtet, ist an diese Entscheidung mehrere Jahre gebunden.
Wechsel und Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
Ein freiwilliger Verzicht lohnt sich häufig, wenn größere Investitionen mit hohem Vorsteueranteil geplant sind oder überwiegend vorsteuerabzugsberechtigte Geschäftskunden beliefert werden. Der Verzicht ist gegenüber dem Finanzamt zu erklären und bindet mindestens fünf Kalenderjahre. Die Erklärung ist spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf das jeweilige Jahr folgenden Kalenderjahres möglich. Nach Ablauf der Bindungsfrist ist ein Widerruf mit Wirkung für die Zukunft möglich, sodass bei Vorliegen der Voraussetzungen wieder in die Kleinunternehmerregelung gewechselt werden kann.
Ob die Kleinunternehmerregelung im Einzelfall vorteilhaft ist, hängt von Kundenstruktur, Investitionsplanung und der erwarteten Umsatzentwicklung ab. Eine saubere digitale Buchhaltung hilft dabei, die Umsatzgrenzen laufend im Blick zu behalten und einen Wechsel rechtzeitig vorzubereiten.
Gerade nebenberufliche Winzer und Handwerker rund um Grünstadt unterstützen wir bei Buchhaltung und Steuererklärung.
Häufige Fragen
Muss ich die Kleinunternehmerregelung beantragen?
Nein. Die Steuerbefreiung gilt automatisch, sobald die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Wer stattdessen die Regelbesteuerung wünscht, muss aktiv gegenüber dem Finanzamt auf die Anwendung des § 19 UStG verzichten.
Was passiert, wenn ich die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschreite?
Seit 2025 endet die Kleinunternehmereigenschaft in diesem Fall sofort mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Ab diesem Zeitpunkt muss Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt werden; frühere Umsätze desselben Jahres bleiben steuerfrei.
Zählen mehrere kleine Tätigkeiten für die Umsatzgrenze zusammen?
Ja. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz sämtlicher unternehmerischer Tätigkeiten einer Person, nicht der Umsatz eines einzelnen Betriebs. Nebenberufliche Winzer oder Handwerker mit mehreren Einnahmequellen sollten ihre Umsätze daher zusammen im Blick behalten.
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