Jeder stehende Gewerbebetrieb in Deutschland unterliegt der Gewerbesteuer. Wie hoch sie ausfällt, entscheidet sich zu einem erheblichen Teil vor Ort: Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt, in der sich die Betriebsstätte befindet. Für Betriebe in Grünstadt, Bockenheim an der Weinstraße und im übrigen Leiningerland ist das eine Standortfrage mit unmittelbarer Wirkung auf die Steuerlast.
Wer Gewerbesteuer schuldet – und wer nicht
Steuerpflichtig ist jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Nicht der Gewerbesteuer unterliegen dagegen Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie aus Land- und Forstwirtschaft.
Für die Betriebe in unserer Region ist vor allem die Abgrenzung bei den Weinbaubetrieben von Bedeutung: Der Anbau und die Vermarktung eigener Erzeugnisse gehören zur Land- und Forstwirtschaft. Kommen Zukauf, Handelsware, Gastronomie oder ein umfangreicher Onlinehandel hinzu, kann ein Gewerbebetrieb entstehen – ganz oder als eigenständiger Teilbetrieb. Wo diese Grenze im Einzelfall verläuft, hängt von Umfang und Struktur des Betriebs ab. Mehr dazu auf unserer Seite zu Winzern und Weingütern.
Auch bei Handwerksbetrieben mit Planungsanteil oder bei technischen Büros stellt sich die Frage, ob eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Die Antwort entscheidet darüber, ob überhaupt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben ist.
So wird die Gewerbesteuer berechnet
Vom Gewinn zum Gewerbeertrag
Ausgangspunkt ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb. Er wird um Hinzurechnungen erhöht und um Kürzungen vermindert; das Ergebnis ist der Gewerbeertrag. Grundlage dafür ist der Jahresabschluss beziehungsweise die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Freibetrag und Steuermesszahl
Einzelunternehmen und Personengesellschaften steht ein Freibetrag von 24.500 Euro zu (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften – etwa GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG – erhalten diesen Freibetrag nicht. Auf den verbleibenden Gewerbeertrag wird die Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewandt (§ 11 Abs. 2 GewStG). Das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag.
Der Hebesatz der Gemeinde
Den Messbetrag multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz. Der gesetzliche Mindesthebesatz beträgt 200 Prozent (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG); nach oben ist die Gemeinde in ihrer Entscheidung frei. Der Hebesatz wird jährlich in der Haushaltssatzung beschlossen und kann sich daher von Jahr zu Jahr ändern.
Die Hebesätze in der Region
Die folgenden Werte stammen aus der Übersicht der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz für Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern, Stand 3. Oktober 2025:
- Grünstadt: 395 Prozent – unverändert gegenüber 2024
- Bad Dürkheim: 425 Prozent – zuvor 380 Prozent, also ein Anstieg um 45 Prozentpunkte
- Frankenthal (Pfalz): 420 Prozent
- Worms: 420 Prozent
- Ludwigshafen am Rhein: 425 Prozent
- Kaiserslautern: 430 Prozent
Der Sprung in Bad Dürkheim war 2025 einer der deutlichsten in der Vorderpfalz. Für die kleineren Ortsgemeinden im Leiningerland – darunter Bockenheim an der Weinstraße – gilt jeweils die eigene Haushaltssatzung. Maßgeblich ist immer der für das betreffende Jahr beschlossene Satz der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt; ein Blick in die aktuelle Satzung lohnt sich deshalb vor jeder Standortentscheidung.
Unterhält ein Betrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Messbetrag zerlegt – in der Regel nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne (§§ 28 ff. GewStG). Für Handwerks- und Bauunternehmen mit Standorten in mehreren Kommunen ist das ein häufig unterschätzter Punkt.
Anrechnung auf die Einkommensteuer: die 400-Prozent-Schwelle
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer nach § 35 EStG pauschal auf ihre Einkommensteuer anrechnen, und zwar mit dem 4,0-fachen des Gewerbesteuermessbetrags. Begrenzt ist die Anrechnung auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und auf den Teil der Einkommensteuer, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.
Rechnerisch entspricht der Faktor 4,0 einer vollständigen Entlastung bei einem Hebesatz von 400 Prozent. Daraus folgt für unsere Region: Bei einem Hebesatz von 395 Prozent bleibt die Gewerbesteuer im Rahmen dieser Systematik weitgehend anrechenbar, bei 425 Prozent verbleibt ein Anteil, der nicht mehr über § 35 EStG kompensiert wird. Für Kapitalgesellschaften greift diese Anrechnung ohnehin nicht – dort ist die Gewerbesteuer eine definitive Belastung. Das ist einer der Gründe, warum die Frage der Rechtsform und die Frage des Standorts zusammen betrachtet werden sollten.
Hinzurechnungen und Kürzungen, die hier häufig vorkommen
Die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG treffen produzierende Betriebe und Handwerksunternehmen besonders oft, weil sie regelmäßig fremde Hallen, Flächen oder Maschinen nutzen. Anteilig hinzugerechnet werden unter anderem Entgelte für Schulden, Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und für unbewegliche Wirtschaftsgüter sowie Aufwendungen für die Überlassung von Rechten. Ein Viertel der Summe dieser Beträge wird dem Gewinn wieder zugerechnet, soweit sie einen Freibetrag von 200.000 Euro übersteigt.
Praktisch heißt das: Eine gepachtete Produktionshalle, geleaste Maschinen oder ein langfristig angemietetes Lager erhöhen den Gewerbeertrag auch dann, wenn der handelsrechtliche Gewinn niedrig ausfällt. Auf der anderen Seite steht die Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz nach § 9 Nr. 1 GewStG. Wie sich beides auswirkt, zeigt sich erst in der konkreten Berechnung – für Industrie- und Fertigungsbetriebe ebenso wie für Handwerks- und Bauunternehmen.
Verbandsgemeinde Leiningerland statt Grünstadt-Land
Ein Hinweis zur Zuständigkeit: Die frühere Verbandsgemeinde Grünstadt-Land besteht seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr. Sie ist mit der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim zur Verbandsgemeinde Leiningerland mit Sitz in Grünstadt verschmolzen. Ansprechpartner für die Ortsgemeinden – von Bockenheim über Kirchheim und Kindenheim bis Dirmstein – ist damit die Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland. Die Stadt Grünstadt selbst ist verbandsfreie Stadt und setzt ihren Hebesatz eigenständig fest.
Für Betriebe im benachbarten Eisenberg (Pfalz) gilt eine eigene Verbandsgemeinde mit eigenen Hebesätzen. Gerade im Eisenberger Raum mit seiner gewerblich-industriellen Prägung ist der Vergleich der Standorte im Leiningerland und im Eisenberger Land ein Thema, das wir regelmäßig mit Mandanten besprechen – siehe dazu unsere Seite Steuerberater in Eisenberg.
Fristen und Abläufe
Die Gewerbesteuererklärung ist elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest und teilt ihn der Gemeinde mit; die Gemeinde erlässt den Gewerbesteuerbescheid und erhebt Vorauszahlungen, in der Regel zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Einwendungen gegen die Höhe des Gewerbeertrags richten sich gegen den Messbescheid des Finanzamts, nicht gegen den Bescheid der Gemeinde – ein Punkt, der in der Praxis häufig verwechselt wird.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz in Grünstadt?
Nach der Übersicht der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz (Stand 3. Oktober 2025) liegt der Hebesatz der Stadt Grünstadt bei 395 Prozent und ist gegenüber 2024 unverändert. Verbindlich ist die jeweils geltende Hebesatzsatzung der Stadt.
Muss ich als Winzer Gewerbesteuer zahlen?
Für den Anbau und die Vermarktung eigener Erzeugnisse in der Regel nicht, da dies zur Land- und Forstwirtschaft zählt. Zukauf fremder Erzeugnisse, Handelsware, Gastronomie oder ein umfangreicher Onlinehandel können jedoch zu gewerblichen Einkünften führen. Die Beurteilung hängt vom Umfang der jeweiligen Tätigkeit ab.
Zahlt ein Betrieb doppelt, wenn er Standorte in zwei Gemeinden hat?
Nein. Der Gewerbesteuermessbetrag wird nach den §§ 28 ff. GewStG auf die beteiligten Gemeinden zerlegt, regelmäßig nach dem Verhältnis der gezahlten Arbeitslöhne. Jede Gemeinde erhebt dann nur auf ihren Anteil.
Wirkt sich ein höherer Hebesatz bei einer GmbH anders aus als bei einem Einzelunternehmen?
Ja. Die Anrechnung nach § 35 EStG steht nur natürlichen Personen und Gesellschaftern von Personengesellschaften zu. Bei einer Kapitalgesellschaft bleibt die Gewerbesteuer als eigenständige Belastung bestehen. Deshalb wirkt sich eine Hebesatzänderung auf beide Rechtsformen unterschiedlich aus.
Sie haben Fragen zur Gewerbesteuer an Ihrem Standort?
Wir betreuen Betriebe aus Industrie und Fertigung, Handwerk und Bau sowie Weinbau in Grünstadt, Bockenheim an der Weinstraße und der gesamten Region. Zu Standortfragen, zur Rechtsform und zur laufenden Gewerbesteuerbelastung sprechen wir Sie gern an – auch im Rahmen einer Existenzgründung.
Stand: 3. August 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Hebesätze werden jährlich neu beschlossen; maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Gemeinde.