News rund um Steuerberatung

Was sind Sachbezüge?

GEWERBESTEUER UND STEUERERKLÄRUNG IN BAD DÜRKHEIM


Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb. Ein Gewerbebetrieb ist jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Die Gewerbebetriebe sind von den selbständigen Berufen abzugrenzen. Die selbständigen Berufe unterliegen nicht der Gewerbesteuer und haben darüber hinaus noch weitere Erleichterungsvorschriften bezüglich der Führung Ihrer Handelsbücher. Zu den selbständigen Berufen gehören z.B. Ärzte und Heilpraktiker. Zu den gewerblichen Unternehmen gehören z.B. handwerkliche Betriebe und Handelsunternehmen.

RECHTSFORM


Die Berechnung der Gewerbesteuer ist abhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es Freibeträge (24.500€), die für Kapitalgesellschaften z.B. (z.B. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. oder UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder AG) nicht bestehen.

BERECHNUNG DER GEWERBESTEUER


Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer bildet hierbei der einkommensteuerliche bzw. körperschaftsteuerliche Gewinn. Hierbei wird ausgehend vom Ergebnis der Einnahmen-Überschussrechung (EÜR) oder des Jahresabschlusses der steuerliche Gewinn ermittelt. Durch Hinzurechnungen bzw. Kürzungen im Gewerbesteuergesetz (GewSt) ergibt sich dann der Gewerbeertrag.

Das Finanzamt ermittelt ausgehend vom Gewerbeertrag den Steuermessbetrag und erlässt hierüber einen Bescheid. Die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb befindet, ermittelt dann durch Multiplikation von Steuermessbetrag und Gemeindespezifischen Gewerbesteuerhebesatz die Gewerbesteuer.

Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Bad Dürkheim beträgt seit dem Jahr 2013 = 365%

DER KONTAKT IN BAD DÜRKHEIM:


Stadtverwaltung Bad Dürkheim
Mannheimer Straße 24 67098 Bad Dürkheim
Telefon: +49 (0) 6322 / 935 155

Der Steuerschuldner hat am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres Vorauszahlungen zu entrichten. Grundsätzlich betragen die Vorauszahlungen ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

Die Gewerbesteuermesszahl beträgt bundeseinheitlich 3,5%.

Für Einzelunternehmen und die als Mitunternehmen an einer Personengesellschaft beteiligten natürlichen Personen besteht allerdings die Möglichkeit, Ihre jeweilige Einkommensteuer durch die Anrechnung der Gewerbesteuer zu berücksichtigen in Höhe des 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags. Die Anrechnung ist auf den gewerblichen Teil der Einkünfte möglich. Somit wird die Belastung der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380% kompensiert.

Bei Rückfragen zu Ihrer Gewerbesteuer und Ihrer Gewerbesteuererklärungen helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns doch einfach direkt an oder schreiben uns eine E-Mail! Die Reiner Rösener Steuerberatungsgesellschaft mbH ist Ihr Steuerberater für Grünstadt, Bad Dürkheim und Heidelberg!

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