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Steuerberater für Amazon FBA Händler

Amazon Händler mit steigenden Umsätzen

Laut Amazon werden die Hälfte der weltweit über Amazon verkauften Produkte und Waren von kleinen und mittleren Händlern verkauft. Amazon bezeichnet diese Händler als das „Rückgrat der Handelsplattform Amazon“. Dies zeigt, dass diese Onlinehändler immer bedeutender werden und auch, welche Chancen sich für sie in der Zukunft ergeben können. Amazon ist eine der beliebtesten Handelsplattformen im Internet und bietet den Service „Fulfillment by Amazon“, kurz FBA an.

Dies bedeutet, dass Amazon sämtliche logistische Prozesse wie Wareneinlagerung, Verpackung, Warenversand und Retoure für den Händler übernimmt. Dadurch ergibt sich für den Händler ein geringer zeitlicher und auch finanzieller Aufwand für die Verwaltung von Betrieb und Lager, wodurch er sich umso mehr seinem tatsächlichen Tagesgeschäft widmen kann. Für die Händler besteht zudem die Möglichkeit Ihren Kunden den Prime Versand anzubieten, was aufgrund der schnellen Lieferung zu noch höheren Verkaufszahlen führt.

STEUERBERATUNG FÜR FBA HÄNDLER – RICHTIGE RECHTSFORM UND STEUERLICHE FOLGEN

Auf den ersten Blick scheint es relativ einfach, sich als Online Händler selbständig zu machen. Wie sich meist erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, entstehen für den Händler aber teilweise ungeahnte Anforderungen. Auf den Händler kommen zahlreiche Fragen, insbesondere steuerrechtlicher und handelsrechtlicher Natur zu. Da durch die relativ einfache Anmeldung als Händler bei Amazon nicht immer die gesamten Auswirkungen der zukünftigen Eigenschaften als Unternehmer deutlich werden, kommt es hier leider oft zu Problemen.

Angefangen von der für den Händler optimalen Rechtsform (z.B. GmbH, UG, e.K….) bis hin zu steuerlichen Fragen der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Gerne sind wir Ihnen bereits bei der Planung Ihrer Selbständigkeit behilflich. Aber auch wenn Sie bereits selbständig sind, helfen wir Ihnen gerne bei der Planung der zukünftigen Entwicklung Ihres Unternehmens.

FINANZBUCHHALTUNG MIT EINER VIELZAHL VON RECHNUNGEN, STORNOS UND GEBÜHREN


Die häufig zahlreichen Buchungen täglich, bestehend aus diversen Verkaufsrechnungen, Kleinstgebührenrechnungen und Zahlungseingängen, lassen die Buchhaltung schnell unübersichtlich werden. Es stellen sich dann Fragen nach der Rechnungsstellung und dem Ausweis der Umsatzsteuer, insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen sowie der Abführung der Umsatzsteuer.

Da unser Steuerbüro über eine sehr moderne IT-Infrastruktur verfügt und vollständig digital arbeitet, ist es für uns ein Leichtes gewesen, uns auch in die Prozesse der Online Händler einzuarbeiten und uns entsprechenden Knowhow anzueignen. Dadurch sind wir in der Lage, die mehreren hundert Bestellungen, die ein Online-Händler täglich bekommt, mit Hilfe von Schnittstellen voll automatisiert in die Finanzbuchhaltung zu übertragen. Sie haben so die Möglichkeit, zeitnah Ihren aktuellen Stand der Buchhaltung und Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen abzurufen.

Erfolgreich mit Ihrem Steuerberater für Amazon FBA Händler
Unsere Steuerberatungskanzlei arbeitet mittels Software der Datev eG und verfügt über eine moderne IT-Infrastruktur. Daher können wir Ihnen als Verkäufer eine weitgehend automatisierte Lösung für Ihre Finanzbuchhaltung anbieten. Wir schaffen durch Schnittstellen auch mehrere hundert Bestellungen, die Amazon FBA Händler täglich bekommen voll automatisiert in unser System zu übertragen. Somit sparen wir Zeit, minimieren Ihre Risiken bei gleichzeitig gestiegenem Nutzen für Sie. Die meisten unserer Mandanten haben neben einem Bankkonto ebenfalls andere Bezahlsysteme wie Paypal im Einsatz. Auch hierfür haben wir Schnittstellen, um die Zahlungseingänge direkt in Ihre Finanzbuchhaltung zu importieren.

Wir stehen Ihnen natürlich auch bei allen weiteren steuerlichen Fragen jederzeit zur Seite und helfen Ihnen dabei noch erfolgreicher zu werden.

Nachfolgend haben wir aufgeführt, welche Herausforderungen die Buchhaltung an den Amazon Händler stellen und wie diese durch unsere Hilfe bewältigt werden.

RECHNUNGSSTELLUNG DURCH DEN AMAZON FBA HÄNDLER


Amazon FBA Händler sind verpflichtet, ihre Rechnungen selbst zu erstellen. Dies kann zu einer Herausforderung werden, da bei der Erstellung von Rechnungen umsatzsteuerrechtliche Mindestangaben zu beachten sind. Wir als Steuerberater arbeiten hier mit einem System-Partner zusammen, der neben der Aufbereitung der Daten von Amazon für Sie die komplette Rechnungsstellung sowie gegebenenfalls Stornos übernimmt. Sie können sich hier komplett auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

INNERGEMEINSCHAFTLICHES VERBRINGEN UND UMSATZSTEUER


Sofern sie zu Beginn Ihrer Anmeldung bei Amazon zugestimmt haben, darf Amazon Ihre Ware nach Belieben auf die bestehenden Logistikzentren verteilen. Dadurch kommen ungeahnte umsatzsteuerliche Konsequenzen auf den Amazon FBA Händler zu. Amazon lagert die Ware aufgrund geringerer Kosten häufig in osteuropäischen Ländern. Es kommt daher vor, dass die Ware von Amazon in ein Warenlager eines anderen Landes verbracht wird. Dieser Vorgang wird im Umsatzsteuerrecht als „innergemeinschaftliches Verbringen“ bezeichnet.

In beiden Ländern müssen die Warenbewegungen im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung und „Zusammenfassenden Meldung“ erfasst werden. Für dieses Verbringen muss eine sogenannte Pro-Forma-Rechnung erstellt werden. Um diese erstellen zu können, muss sich der Amazon FBA Händler im Empfängerland umsatzsteuerlich registrieren lassen und sich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zuteilen lassen.


UMSATZSTEUER IM AUSLAND UND LIEFERSCHWELLEN DER EUROPÄISCHEN (EU) LÄNDER


Die Umsatzsteuer ist bei Versandhändlern grundsätzlich in dem Land zu zahlen, in dem die Ware gelagert wird, also dort wo die Lieferung der Ware an den Abnehmer beginnt. Ein Problem des Amazon FBA Händlers stellen hierbei die unterschiedlichen Lagerorte in den Ländern des innergemeinschaftlichen Auslands (EU) dar, mit den teilweise unterschiedlichen Steuersätzen.

Wird zum Beispiel die Ware von Polen aus versandt, fallen hier anstatt der deutschen 19 % Umsatzsteuer, 23 % polnische Umsatzsteuer an. Es müsste also eine höhere Umsatzsteuer gezahlt werden, wenn die Ware von polnischen Lagern verschickt wird. Dies gilt jedoch nur, soweit durch die Lieferungen an Privatkunden in Deutschland die dort geltende Lieferschwelle in Höhe von 100.000 € nicht überschritten wird.

Aber was ist diese Lieferschwelle eigentlich? Der liefernde Unternehmer kann bis zu einer bestimmten Umsatzhöhe die Umsatzsteuer des Landes in Rechnung stellen, von Lager aus die Lieferung verschickt wird. In unserem Fallbeispiel wäre das die polnische Umsatzsteuer. Überschreitet er jedoch diese Grenze muss sich der Händler im Empfängerland umsatzsteuerlich registrieren lassen und dort die Umsatzsteuer abführen. Dies ergibt sich aus dem Bestimmungslandprinzip bei Umsätze an Nichtunternehmer gemäß § 3c UStG. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der FBA Händler auf die Anwendung der Lieferschwelle verzichtet. In diesem Fall gilt immer das Bestimmungslandprinzip und der Online-Händler müsste in unserem Beispiel bereits ab dem 1. Euro die deutsche Umsatzsteuer abführen.

Durch fehlerhafte Rechnungen z.B. mangels Kenntnis von welchem Lager die Ware aktuell versandt wird oder durch Änderungen aufgrund des Überschreitens einer Lieferschwelle in einem Land, drohen dem Händler nicht unerhebliche Strafen. Hier gilt es grundsätzlich im Vorhinein alle relevanten Punkte zu beachten. Sollte hier aber gegebenenfalls schon unbemerkt ein Fehler passiert sein, helfen wir Ihnen gerne die versäumten Meldungen im Ausland nachzuholen. Hierzu bedienen wir uns eines Netzwerks von deutschsprachigen Beratern in den entsprechenden Ländern.

Rufen Sie uns doch einfach an und vereinbaren Sie einen Termin, bzw. schicken Sie uns eine Mail und wir rufen Sie zurück!

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