
Freie Berufe
Selbständige mit einem freien Beruf oder „Freiberufler“
Die freien Berufe sind eine Gruppe von Berufen, die sich durch einige Besonderheiten auszeichnen. Ein wesentliches Merkmal eines Freiberuflers ist die Selbständigkeit. Der Gesetzgeber hat aber für die freien Berufe keine allgemeingültige Definition festgelegt. Im § 18 Abs.1 Nr.1 EStG werden allerdings einige freie Tätigkeiten genannt.
Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine abschließende Aufzählung:
- Zu den Medienberufen gehören: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher…
- Zu den naturwissenschaftlichen und technischen Berufen gehören: Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, Sachverständige…
- Zu den Heilberufen gehören: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom Psychologen…
- Zu den rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen gehören: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer…
- Zu den katalogähnlichen Berufen: Diese Berufe wurden durch Rechtsprechungen als freiberuflich eingestuft. Hierzu gehören z.B. Fotografen, Grafiker Schauspieler...
Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden
- Es entsteht keine Gewerbesteuer
- Keine Gewerbeanmeldung notwendig
- Erstellung von Einnahmen-/Überschussrechnungen (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG statt eines Jahresabschlusses möglich
- Umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung ist unbeschränkt möglich
Als Steuerberater bieten wir unseren Mandanten eine umfassende betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung und stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner in allen steuerlichen Fragstellungen gerne zur Verfügung.
Unser Leistungsangebot im Rahmen der Steuerberatung
- Unterstützung bei der Existenzgründung
- Unterstützung und Beratung bei der Rechtsformwahl
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Erstellung von Einnahmen-/Überschussrechnungen (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung und laufende Führung der Anlagenbuchhaltung bzw. des Anlageverzeichnisses
- Erstellung des Jahresabschlusses (bei einer freiwilliger Bilanzierung)
- Erstellung der Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und gegebenenfalls eine gesonderte bzw. bei Personengesellschaften eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung)
- Laufende Steuerberatung und Informationen über Gesetzesänderungen
- Steuerliche Gestaltungsberatung
- Umsatzsteuerliche Beratung (z.B. Vorteilhaftigkeit der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung) private Vermögensplanung betriebswirtschaftliche Beratung
- Entwicklung Unternehmensnachfolge bzw. Vermögensnachfolge
- Vertretung vor dem Finanzamt und bei Betriebsprüfungen

Weitere Schwerpunkte

Freie Berufe
Die Beratung der „Freien Berufe“ ist eines unserer Spezialgebiete. Wir stehen Ihnen bei allen rechtlichen und finanziellen Fragestellungen mit Rat und Tat zur Seite.
Handel & Gewerbe
Unsere Steuerexperten stellen Ihnen ihr umfassendes Know-how zur Verfügung, übernehmen die Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und auch Steuererklärungen.
Ärzte & Heilberufe
Wir bieten eine kompetente Unterstützung bei allen Steuerfragen rund um Heilberufe.
Immobilien
Wir beraten Sie gerne in allen Angelegenheiten um Immobilien, insbesondere was Sie beim Kauf, Verkauf wie bei Instandhaltung und Renovierung zu beachten haben.
Winzer & Weinbaubetriebe
Aufgrund jahrelanger Erfahrung können wir Ihnen Beratung in allen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Weinbauwirtschaft bieten.
Amazon FBA Händler
Mittels Software der Datev eG verfügen wir über eine moderne IT-Infrastruktur und bieten Verkäufern automatisierte Lösungen für ihre Finanzbuchhaltung.
Terminvereinbarung / Anfrage
Nutzen Sie das Vorteils-Erstgespräch! - Profitieren Sie von unserem Angebot, uns bei einem persönlichen Gespräch kennenzulernen. Hierbei stellen wir Ihnen die Kanzlei mit unserem Leistungsangebot vor und passen dieses auf Ihre individuellen Bedürfnisse an.