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Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Wie bereits ausgeführt gehören nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu den Herstellungskosten eines Gebäudes ebenfalls Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach Erwerb anfallen und ohne Umsatzsteuer insgesamt 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen

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Unterschrift Steuerberatung Rösener

Beseitigung von Mieterschäden

Grundsätzlich sind Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen die innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung eines Gebäudes durchgeführt werden anschaffungsnahe Herstellungskosten, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.

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