Grundsätzlich kann ein Vermieter für Fahrten zu seinem Vermietungsobjekt den pauschalen Betrag von 0,30€ je gefahrenem Kilometer als Werbungskosten in seiner Steuererklärung berücksichtigen. Hierbei kommt schnell ein nicht unbeachtlicher Betrag für den Steuerpflichtigen zusammen.
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